Recht

Zuständigkeiten

Aufgrund des Zollvertrages mit der Schweiz sind im Fürstentum Liechtenstein gewisse schweizerische Erlasse vollumfänglich oder artikelbezogen anwendbar. In der Kundmachung der aufgrund des Zollvertrages im Fürstentum Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften (Anlagen I und II) ist die Anwendbarkeit der einzelnen Gesetze und Verordnungen zu entnehmen.