Recht
Zuständigkeiten
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Ines Schachenhofer [email protected] +423 236 6189
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Aleksandra Ristic [email protected] +423 236 6190
Weitere Informationen
Aufgrund des Zollvertrages mit der Schweiz sind im Fürstentum Liechtenstein gewisse schweizerische Erlasse vollumfänglich oder artikelbezogen anwendbar. In der Kundmachung der aufgrund des Zollvertrages im Fürstentum Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften (Anlagen I und II) ist die Anwendbarkeit der einzelnen Gesetze und Verordnungen zu entnehmen.