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Tagesschilder
Zweck
Wenn Sie für private Zwecke ein betriebssicheres Fahrzeug bloss für einige Tage in Verkehr setzen wollen, bietet Ihnen die Tagesnummer hierzu die Möglichkeit. Im Vordergrund stehen dabei neben Überführungsfahrten insbesondere Fahrten zur amtlichen Prüfung vor der Immatrikulation.
Verwendung der Fahrzeuge
Die Tagesschilder sind grundsätzlich nur in Liechtenstein und der Schweiz gültig. Ein Fahrzeug, das mit Tagesschildern versehen ist, darf nur für unentgeltliche Fahrten verwendet und nicht vermietet werden. Es dürfen sich höchsten 8 Personen in einem solchen Fahrzeug befinden. Mit Fahrzeugen, die der Schwerverkehrsabgabe unterliegen, dürfen keine Sachentransporte ausgeführt werden.
Gültigkeitsdauer / Rückgabe der Tagesschilder
Tagesausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von 24, 48, 72 oder 96 Stunden ausgestellt . Die Gültigkeit beginnt mit der Ausstellung des Ausweises und der Abgabe der Schilder am Schalter. Nach Ablauf der Gültigkeit sind uns die Kontrollschilder sowie der Tagesausweis umgehend zurückzugeben oder per Post zurück zu senden. Werden Tagesschilder verspätet abgegeben, schuldet der Ausweisinhaber die zusätzliche Verkehrssteuer für die Zeit ab Ablauf der Gültigkeit bis zur Rückgabe der Tagesschilder.
Betriebssicherheit
Ein Fahrzeug, das mit Tagesschildern in Verkehr gesetzt wird, muss betriebssicher sein und den technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge entsprechen. Lenkung, Beleuchtung und Bremsen müssen einwandfrei funktionieren, die Profiltiefe der Reifen muss mindestens 1.6 mm betragen und die Karosserie darf keine für die Verkehrssicherheit wesentlichen Mängel aufweisen. Ist das letzte Prüfungsdatum ausserhalb der gesetzlichen Periodizität, muss das Fahrzeug vor der Erteilung der Tagesschilder einer Prüfung auf Verkehrssicherheit unterzogen werden. Dies kann mit entsprechendem Formular durch einen liechtensteinischen Garagisten durchgeführt werden.
Haftpflicht-Versicherung
Mit dem Erwerb eines Tagesschildes (ausgenommen Tagesschilder für Anhänger) treten Sie automatisch unserer Kollektivhaftpflicht-Versicherung bei. Allfällige Kasko-Versicherungen müssen durch den Halter selbst abgeschlossen werden.
Kosten
Die Kosten sind abhängig von der Dauer der Gültigkeit sowie von der Fahrzeugart.
Hier einige Beispiele:
Fahrzeugart | Dauer | Kosten |
---|---|---|
Personenwagen | 24 Stunden | CHF 50.00 + CHF 200.00 Depot |
Personenwagen | 48 Stunden | CHF 94.50 + CHF 200.00 Depot |
Motorrad | 24 Stunden | CHF 41.80 + CHF 200.00 Depot |
Anhänger | 24 Stunden | CHF 31.40 + CHF 200.00 Depot |
Lastwagen | 24 Stunden | CHF 61.70 + CHF 200.00 Depot |