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Gründung & Führung
- Zentraler Unternehmensservice (EAP)
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Handelsregister (HR)
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Eintragungen
- Anstalt
- Aktiengesellschaft
- Besondere Rechtsformen
- Europäische Gesellschaft
- Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
- Genossenschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Kollektiv- bzw. Offene Gesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Registriertes Treuunternehmen
- Stiftung
- Treuhandverhältnis
- Verein
- Zweigniederlassung
- Firmen- bzw. Namensabklärung
- Firmenindex / Handelsregisterauszug
- Hinterlegung im Handelsregister
- Öffentliche Beurkundung
- Öffentlichkeit des Registers
- Online Gründung einer GmbH
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Eintragungen
- Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen (VwbP)
- Start-Up Szene
- Aktionärsrechte
- Auslandsgeschäft
- Stiftungsaufsichtsbehörde (STIFA)
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Personal
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Ausbildung von Lernenden
- Berufsbildungsverantwortliche
- Koordinationsstelle für junge SpitzensportlerInnen
- Bildungsbericht
- Fachkundige individuelle Begleitung FiB
- Generelle Standortbestimmung
- Lehrbetriebsportal
- Lehrbetriebsverbund
- Lehrvertrag
- Überbetriebliche Kurse
- Voraussetzungen für die Ausbildung von Lernenden
- Vignette für Lehrbetrieb
- Mutterschaft
- Meldepflicht
- Versicherung
- Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF/BGM)
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Ausbildung von Lernenden
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Steuern, Abgaben & Versicherung
- Direkte Steuern juristische Personen
- eTax / elektronische Steuererklärung
- Selbstanzeige
- Lohn-/Quellensteuer
- Mehrwertsteuer
- Grundstücksgewinnsteuer
- Doppelbesteuerungsabkommen
- Informationsaustausch
- Stempelabgaben (Emissionsabgabe, Umsatzabgabe)
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Kurzarbeitsentschädigung
- Schlechtwetterentschädigung
- Personalvorsorge
- Sozialversicherungspflicht
- Tourismus (Kurtaxen/ Meldewesen)
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Sicherheit & Schutz
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Arbeitssicherheit
- Arbeiten im Nahbereich von Hochdruckleitungen
- Arbeits- und Ruhezeiten
- Arbeitsmittel
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Arbeitsplätze
- Arbeitsräume und Umgebungsfaktoren
- Arbeitssicherheit mit System
- Druckgeräte
- Gesetzliche Grundlagen
- MAK Werte
- Plangenehmigung für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Umgestaltung von Arbeitsstätten/Betriebsbewilligung
- Psychosoziale Risiken
- Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden
- Sonderschutzbestimmungen
- Strahlenschutz
- Bauarbeiten
- Baustellenkoordination
- Katastrophen und Notfall
- Konsumentenschutz
- Lebensmittel, Verbraucherschutz, Konsumentenschutz
- Marktüberwachung
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Arbeitssicherheit
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Finanzierung & Förderung
- Beratung zu Forschung und Innovation
- Förderung von Forschung und Innovation
- Förderinstrumente
- Grundpfandrechte
- Energie / Energiefachstelle
- Anschubfinanzierung Medienunternehmen
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Bauen, Umwelt & Immobilien
- Abfallentsorgung
- Baugesuch Umweltschutz
- Baubewilligung - eBaugesuch
- Biologische Sicherheit
- Chemikalien
- Energienutzung
- Energie / Energiefachstelle
- Gewässerschutz
- Grundverkehr
- Landwirtschaft
- Landesforstbetrieb
- Lärm
- Natur, Landschaft
- Gefahrengut, Störfälle
- Gefahrgutbeauftragter
- Strahlung
- Umweltbelastung
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Grundstück und Eigentum
- Amtliche Schätzungen
- Bauhandwerkerpfandrecht
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Dienstbarkeiten
- Grundbuchauszüge
- Grundpfandrechte
- Kauf
- Tausch
- Schenkung
- Parzellenteilungen und -vereinigungen
- Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte
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Amtliche Vermessung (AV)
- Beteiligte Stellen
- Verfahren der Amtlichen Vermessung
- Nachführung/ Mutationen
- Nachführungsgeometer
- Ebenenmodell der Amtlichen Vermessung
- Detaillierungsgrad
- Rechtsgrundlagen/Instruktionen
- Amtliche Vermessungsschnittstelle
- Bezugsrahmenwechsel auf LV95
- Datenausgabe
- Richtlinien und Dokumente Amtliche Verrmessung
- Geodatenportal
- Bauen in Gefahrenzonen
- Erdebengerechtes Bauen
- Materielle & immaterielle Güter
- Register & Kataster
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Warenverkehr & Dienstleistungen
- Import und Export von Lebensmitteln, Gebrauchsgegenständen und Produkten tierischen Ursprungs
- Exportunterstützung für KMU
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
- Meldepflichten
- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
- Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren, Bussen, Entsendesperre und Publikation
- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
- Kontaktstellen
- Sanktionsliste gemäss Art. 7 Abs. 4 EntsG
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GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
- GDL-Erbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs
- GDL-Erbringung von Architekten, Bauleitern und Ingenieuren im Bauwesen
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Schweizer Unternehmens- identifikationsnummer (UID)
- Verzugszinsen im Zahlungsverkehr
- Warenverkehr
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Berichtspflichten & Bewilligungen
- Aufenthalt, Migration und Integration
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
- Meldepflichten
- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
- Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren, Bussen, Entsendesperre und Publikation
- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
- Kontaktstellen
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GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
- GDL-Erbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs
- GDL-Erbringung von Architekten, Bauleitern und Ingenieuren im Bauwesen
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- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Marktüberwachung
- Tourismus (Kurtaxen/ Meldewesen)
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Wirtschaft, Gewerbe
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Neuerteilung Bewilligung eines Berufes gemäss Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Geschäftsführer Neubestellung
- Zusätzlicher Beruf für eine bestehende Bewilligung
- Nachdruck einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe Gesetz
- Löschung einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bauwesen
- Bauwesen-Berufe-Register
- Dolmetscherbewilligungen
- Gastwirteprüfung
- Gewerbeausübung mit Niederlassung
- Güter- und Personentransport
- Hausierbewilligungen
- Kreditvermittler - Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
- Internationale Gewerbelegitimationskarte
- Pauschalreise
- Private Arbeitsvermittler/Personalverleiher (AVG)
- Sonn- und Feiertagsruhe/Ladenschluss
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Unternehmen übergeben & auflösen
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Branchen, Berufe & Verbände
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Gesundheitsberufe / Heilmittel
- Apotheker
- Arzt
- Augenoptiker
- Chiropraktor
- Dentalhygieniker
- Drogist
- Ergotherapeut
- Ernährungsberater
- Hebamme
- Labormedizinischer Diagnostiker
- Logopäde
- Medizinischer Masseur
- Naturheilpraktiker
- Osteopath
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann
- Physiotherapeut
- Psychologe
- Psychotherapeut
- Zahnarzt
- Ärzte Gesellschaften
- Gesundheitsberufe Gesellschaften
- Rechtsbehelfe/Rechtsmittel
- Vorübergehende oder gelegentliche grenzüberschreitende Berufsausübung in Liechtenstein
- Heilmittel
- Arzneimittel
- Betäubungsmittel
- Medizinprodukte / In Vitro Diagnostika
- Blut und Blutprodukte
- Gewebe und Zellen
- Strahlenschutz
- Elektronisches Gesundheitsdossier
- Tierärzte und andere Tiergesundheitsberufe
- Meldung von Vorfällen mit Hunden
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Tierhaltung und Tierbetreuung
- Bewilligungspflichtige Tätigkeiten bei Tieren
- Bewilligungspflichtige Haltung von Tieren
- Registrierung von Tieren und Tierhaltungen
- Nutztiere und Pferde
- Korrekter Umgang mit Tieren, Tierschutz
- Tiergesundheit und Tierseuchen
- Tiertransporte
- Tierschutzmeldung an das ALKVW
- Notschlachtung
- Entsorgung Tierkörper
- Tierschutzbeauftragter
- Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge
- Branchenverbände & Institutionen
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Gesundheitsberufe / Heilmittel
Arzt
Tätigkeitsbereich
Der Inhaber einer Bewilligung soll zur Förderung der Volksgesundheit, insbesondere zur Förderung der Gesundheitsvorsorge in der Bevölkerung und zur Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen sowie zur Bewusstmachung dieses Grundsatzes gegenüber den Patienten beitragen.
Die ärztliche Berufsausübung umfasst:
- Die Abklärung und Behandlung von Krankheiten Verletzungen und anderen körperlichen und seelischen Gesundheitsstörungen;
- Die Untersuchung und Beratung von Schwangeren sowie die Geburtshilfe;
- Die Untersuchung und Beratung zum Ausschluss und zur Vorbeugung von Erkrankungen;
- Die Anwendung und Verordnung von Heilmitteln, die Anordnung von Behandlungen durch andere Gesundheitsberufe nach dem Gesundheitsgesetz sowie die Ausstellung ärztlicher Zeugnisse und die Erstattung ärztlicher Gutachten.
Eigenverantwortliche Berufsausübung
- Der ärztliche Beruf wird vorbehaltlich Abs. 3 in eigenverantwortlicher Ausführung der in Art. 4 umschriebenen Tätigkeiten ausgeübt.
- Der ärztliche Beruf wird nicht eigenverantwortlich ausgeübt, wenn er im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses zu Ausbildungszwecken unter Aufsicht und Anleitung eines eigenverantwortlich tätigen Arztes in Lehrpraxen oder von der Regierung anerkannten Einrichtungen des Gesundheitswesens erfolgt. Vor der Anerkennung ist die Ärztekammer zu hören. Die Ärztekammer erstellt ein Verzeichnis der Lehrpraxen und der anerkannten Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Der ärztliche Beruf kann wie folgt eigenverantwortlich ausgeübt werden:
a) freiberuflich, das heisst im eigenen Namen und auf eigene Rechnung;
b) als Gesellschafter einer Ärztegesellschaft und gleichzeitig Angestellter derselben; oder
c) im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses für einen freiberuflich tätigen Arzt, für eine Arztegesellschaft oder für eine Einrichtung des Gesundheitswesens.6
Die eigenverantwortliche Ausübung des ärztlichen Berufes bedarf vorbehaltlich Art. 45 bis 49 Ärztegesetz einer Bewilligung des Amtes für Gesundheit.
Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens ist die Ärztekammer anzuhören.
Die Bewilligung umschreibt den zugelassenen Tätigkeitsbereich. Sie beschränkt sich auf die Ausübung des ärztlichen Berufes in jenem Tätigkeitsbereich, welches der Aus- und Weiterbildung des Arztes entspricht.
Fachliche Eignung/Weiterbildung
Der Arzt darf sich als Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt bezeichnen, wenn er eine entsprechende fachliche Weiterbildung nach den Bestimmungen des Ärztegesetzes (Art. 7 Abs. 2) und der Ärzteverordnung nachweisen kann.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung sind nach Massgabe der Verordnung vorzulegen:
- Eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss einer spezifischen Aus- und Weiterbildung (Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise), und
- soweit erforderlich, eine Arbeitsbestätigung oder ein Arbeitszeugnis mit einer eingehenden Darstellung der Art und Dauer der praktischen Tätigkeit.
Besonderheiten
Mindestversicherungssumme der Haftpflicht:
CHF 3 Mio. für nicht chirurgisch tätige Ärzte
CHF 5 Mio. für chirurgisch tätige Ärzte
Die ärztliche Berufsausübung darf erst nach Erhalt der Bestätigung über die Eintragung in die Ärzteliste aufgenommen werden.
Die in die Liste eingetragenen Ärzte sind Mitglieder der Liechtensteinischen Ärztekammer. Diese ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, siehe www.aerztekammer.li
Eine Bewilligungserteilung bedingt nicht automatisch eine Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Auskünfte erteilt der Liechtensteinische Krankenkassenverband, siehe www.lkv.li
Die Führung einer Praxisapotheke zur Abgabe von Arzneimitteln an Patienten bedarf einer Bewilligung des Amtes für Gesundheit. Das Amt führt periodisch Betriebskontrollen durch. Die Massnahmen richten sich nach den Bestimmungen der Heilmittelgesetzgebung.
Weiterführende Links
Gesetze
-
Ärztegesetz
Externer Link
-
Ärzteverordnung
Externer Link
- Diese Gesetzgebung bildet zugleich die liechtensteinische Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. NR. L 255 vom 30.09.2005, S. 22).
-
Heilmittelgebührenverordnung
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-
Krankenversicherung (KVG), Gesetz
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Ansprechpersonen
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Wendula Matt Wendula.Matt@llv.li +423 236 7337