-
Gründung & Führung
- Zentraler Unternehmensservice (EAP)
-
Handelsregister (HR)
-
Eintragungen
- Anstalt
- Aktiengesellschaft
- Besondere Rechtsformen
- Europäische Gesellschaft
- Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
- Genossenschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Kollektiv- bzw. Offene Gesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Registriertes Treuunternehmen
- Stiftung
- Treuhandverhältnis
- Verein
- Zweigniederlassung
- Firmen- bzw. Namensabklärung
- Firmenindex / Handelsregisterauszug
- Hinterlegung im Handelsregister
- Öffentliche Beurkundung
- Öffentlichkeit des Registers
- Online Gründung einer GmbH
-
Eintragungen
- Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen (VwbP)
- Start-Up Szene
- Aktionärsrechte
- Auslandsgeschäft
- Stiftungsaufsichtsbehörde (STIFA)
-
Personal
-
Ausbildung von Lernenden
- Berufsbildungsverantwortliche
- Koordinationsstelle für junge SpitzensportlerInnen
- Bildungsbericht
- Fachkundige individuelle Begleitung FiB
- Generelle Standortbestimmung
- Lehrbetriebsportal
- Lehrbetriebsverbund
- Lehrvertrag
- Überbetriebliche Kurse
- Voraussetzungen für die Ausbildung von Lernenden
- Vignette für Lehrbetrieb
- Mutterschaft
- Meldepflicht
- Versicherung
- Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF/BGM)
-
Ausbildung von Lernenden
-
Steuern, Abgaben & Versicherung
- Direkte Steuern juristische Personen
- eTax / elektronische Steuererklärung
- Selbstanzeige
- Lohn-/Quellensteuer
- Mehrwertsteuer
- Grundstücksgewinnsteuer
- Doppelbesteuerungsabkommen
- Informationsaustausch
- Stempelabgaben (Emissionsabgabe, Umsatzabgabe)
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Kurzarbeitsentschädigung
- Schlechtwetterentschädigung
- Personalvorsorge
- Sozialversicherungspflicht
- Tourismus (Kurtaxen/ Meldewesen)
-
Sicherheit & Schutz
-
Arbeitssicherheit
- Arbeiten im Nahbereich von Hochdruckleitungen
- Arbeits- und Ruhezeiten
- Arbeitsmittel
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Arbeitsplätze
- Arbeitsräume und Umgebungsfaktoren
- Arbeitssicherheit mit System
- Druckgeräte
- Gesetzliche Grundlagen
- MAK Werte
- Plangenehmigung für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Umgestaltung von Arbeitsstätten/Betriebsbewilligung
- Psychosoziale Risiken
- Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden
- Sonderschutzbestimmungen
- Strahlenschutz
- Bauarbeiten
- Baustellenkoordination
- Katastrophen und Notfall
- Konsumentenschutz
- Lebensmittel, Verbraucherschutz, Konsumentenschutz
- Marktüberwachung
-
Arbeitssicherheit
-
Finanzierung & Förderung
- Beratung zu Forschung und Innovation
- Förderung von Forschung und Innovation
- Förderinstrumente
- Grundpfandrechte
- Energie / Energiefachstelle
- Anschubfinanzierung Medienunternehmen
-
Bauen, Umwelt & Immobilien
- Abfallentsorgung
- Baugesuch Umweltschutz
- Baubewilligung - eBaugesuch
- Biologische Sicherheit
- Chemikalien
- Energienutzung
- Energie / Energiefachstelle
- Gewässerschutz
- Grundverkehr
- Landwirtschaft
- Landesforstbetrieb
- Lärm
- Natur, Landschaft
- Gefahrengut, Störfälle
- Gefahrgutbeauftragter
- Strahlung
- Umweltbelastung
-
Grundstück und Eigentum
- Amtliche Schätzungen
- Bauhandwerkerpfandrecht
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Dienstbarkeiten
- Grundbuchauszüge
- Grundpfandrechte
- Kauf
- Tausch
- Schenkung
- Parzellenteilungen und -vereinigungen
- Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte
-
Amtliche Vermessung (AV)
- Beteiligte Stellen
- Verfahren der Amtlichen Vermessung
- Nachführung/ Mutationen
- Nachführungsgeometer
- Ebenenmodell der Amtlichen Vermessung
- Detaillierungsgrad
- Rechtsgrundlagen/Instruktionen
- Amtliche Vermessungsschnittstelle
- Bezugsrahmenwechsel auf LV95
- Datenausgabe
- Richtlinien und Dokumente Amtliche Verrmessung
- Geodatenportal
- Bauen in Gefahrenzonen
- Erdebengerechtes Bauen
- Materielle & immaterielle Güter
- Register & Kataster
-
Warenverkehr & Dienstleistungen
- Import und Export von Lebensmitteln, Gebrauchsgegenständen und Produkten tierischen Ursprungs
- Exportunterstützung für KMU
-
Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
-
Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
- Meldepflichten
- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
- Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren, Bussen, Entsendesperre und Publikation
- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
- Kontaktstellen
- Sanktionsliste gemäss Art. 7 Abs. 4 EntsG
-
GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
- GDL-Erbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs
- GDL-Erbringung von Architekten, Bauleitern und Ingenieuren im Bauwesen
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
-
Entsendung von Arbeitnehmern
- Schweizer Unternehmens- identifikationsnummer (UID)
- Verzugszinsen im Zahlungsverkehr
- Warenverkehr
-
Berichtspflichten & Bewilligungen
- Aufenthalt, Migration und Integration
-
Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
-
Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
- Meldepflichten
- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
- Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren, Bussen, Entsendesperre und Publikation
- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
- Kontaktstellen
- Sanktionsliste gemäss Art. 7 Abs. 4 EntsG
-
GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
- GDL-Erbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs
- GDL-Erbringung von Architekten, Bauleitern und Ingenieuren im Bauwesen
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
-
Entsendung von Arbeitnehmern
- Marktüberwachung
- Tourismus (Kurtaxen/ Meldewesen)
-
Wirtschaft, Gewerbe
-
Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Neuerteilung Bewilligung eines Berufes gemäss Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Geschäftsführer Neubestellung
- Zusätzlicher Beruf für eine bestehende Bewilligung
- Nachdruck einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe Gesetz
- Löschung einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bauwesen
- Bauwesen-Berufe-Register
- Dolmetscherbewilligungen
- Gastwirteprüfung
- Gewerbeausübung mit Niederlassung
- Güter- und Personentransport
- Hausierbewilligungen
- Kreditvermittler - Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
- Internationale Gewerbelegitimationskarte
- Pauschalreise
- Private Arbeitsvermittler/Personalverleiher (AVG)
- Sonn- und Feiertagsruhe/Ladenschluss
-
Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Unternehmen übergeben & auflösen
-
Branchen, Berufe & Verbände
-
Gesundheitsberufe / Heilmittel
- Apotheker
- Arzt
- Augenoptiker
- Chiropraktor
- Dentalhygieniker
- Drogist
- Ergotherapeut
- Ernährungsberater
- Hebamme
- Labormedizinischer Diagnostiker
- Logopäde
- Medizinischer Masseur
- Naturheilpraktiker
- Osteopath
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann
- Physiotherapeut
- Psychologe
- Psychotherapeut
- Zahnarzt
- Ärzte Gesellschaften
- Gesundheitsberufe Gesellschaften
- Rechtsbehelfe/Rechtsmittel
- Vorübergehende oder gelegentliche grenzüberschreitende Berufsausübung in Liechtenstein
- Heilmittel
- Arzneimittel
- Betäubungsmittel
- Medizinprodukte / In Vitro Diagnostika
- Blut und Blutprodukte
- Gewebe und Zellen
- Strahlenschutz
- Elektronisches Gesundheitsdossier
- Tierärzte und andere Tiergesundheitsberufe
- Meldung von Vorfällen mit Hunden
-
Tierhaltung und Tierbetreuung
- Bewilligungspflichtige Tätigkeiten bei Tieren
- Bewilligungspflichtige Haltung von Tieren
- Registrierung von Tieren und Tierhaltungen
- Nutztiere und Pferde
- Korrekter Umgang mit Tieren, Tierschutz
- Tiergesundheit und Tierseuchen
- Tiertransporte
- Tierschutzmeldung an das ALKVW
- Notschlachtung
- Entsorgung Tierkörper
- Tierschutzbeauftragter
- Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge
- Branchenverbände & Institutionen
-
Gesundheitsberufe / Heilmittel
Tagesschilder
Zweck
Wenn Sie für private Zwecke ein betriebssicheres Fahrzeug bloss für einige Tage in Verkehr setzen wollen, bietet Ihnen die Tagesnummer hierzu die Möglichkeit. Im Vordergrund stehen dabei neben Überführungsfahrten insbesondere Fahrten zur amtlichen Prüfung vor der Immatrikulation.
Verwendung der Fahrzeuge
Die Tagesschilder sind grundsätzlich nur in Liechtenstein und der Schweiz gültig. Ein Fahrzeug, das mit Tagesschildern versehen ist, darf nur für unentgeltliche Fahrten verwendet und nicht vermietet werden. Es dürfen sich höchsten 8 Personen in einem solchen Fahrzeug befinden. Mit Fahrzeugen, die der Schwerverkehrsabgabe unterliegen, dürfen keine Sachentransporte ausgeführt werden.
Gültigkeitsdauer / Rückgabe der Tagesschilder
Tagesausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von 24, 48, 72 oder 96 Stunden ausgestellt . Die Gültigkeit beginnt mit der Ausstellung des Ausweises und der Abgabe der Schilder am Schalter. Nach Ablauf der Gültigkeit sind uns die Kontrollschilder sowie der Tagesausweis umgehend zurückzugeben oder per Post zurück zu senden. Werden Tagesschilder verspätet abgegeben, schuldet der Ausweisinhaber die zusätzliche Verkehrssteuer für die Zeit ab Ablauf der Gültigkeit bis zur Rückgabe der Tagesschilder.
Betriebssicherheit
Ein Fahrzeug, das mit Tagesschildern in Verkehr gesetzt wird, muss betriebssicher sein und den technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge entsprechen. Lenkung, Beleuchtung und Bremsen müssen einwandfrei funktionieren, die Profiltiefe der Reifen muss mindestens 1.6 mm betragen und die Karosserie darf keine für die Verkehrssicherheit wesentlichen Mängel aufweisen. Ist das letzte Prüfungsdatum ausserhalb der gesetzlichen Periodizität, muss das Fahrzeug vor der Erteilung der Tagesschilder einer Prüfung auf Verkehrssicherheit unterzogen werden. Dies kann mit entsprechendem Formular durch einen liechtensteinischen Garagisten durchgeführt werden.
Haftpflicht-Versicherung
Mit dem Erwerb eines Tagesschildes (ausgenommen Tagesschilder für Anhänger) treten Sie automatisch unserer Kollektivhaftpflicht-Versicherung bei. Allfällige Kasko-Versicherungen müssen durch den Halter selbst abgeschlossen werden.
Kosten
Die Kosten sind abhängig von der Dauer der Gültigkeit sowie von der Fahrzeugart.
Hier einige Beispiele:
|