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Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
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Gefahrgutbeauftragter
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfung über die fachliche Eignung des Gefahrgutbeauftragten bildet die fachliche Voraussetzung für die selbständige Ausübung der Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragten. Diese Prüfung wird bei einer genügenden Anzahl an Interessenten 2 Mal jährlich, jeweils im Frühjahr und Herbst durchgeführt. Über die Durchführung der Prüfung über die fachliche Eignung des Gefahrgutbeauftragten entscheidet das Amt für Volkswirtschaft zusammen mit der Prüfungskommission. Die Gebühren für den Prüfungsantritt belaufen sich auf:
- a) das Modul Strasse: 500 Franken;
- b) das Modul Strasse und Schiene: 550 Franken;
- c) das Modul Strasse und Binnengewässer: 550 Franken;
- d) das Modul Strasse, Schiene und Binnengewässer: 600 Franken;
- e) die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils eines Moduls: 200 Franken.
Bildung auf Kurs und Kurse.li organisieren jeweils einen Vorbereitungslehrgang zur Prüfung über die fachliche Eignung des Gefahrgutbeauftragten. Für eine Anmeldung oder Fragen hierzu konsultieren Sie bitte die entsprechenden Webseiten Kurse.li und Bildung auf Kurs. Der Besuch dieses Lehrganges ist nicht obligatorisch. Die Lerninhalte zur Vorbereitung der Prüfung können der Verordnung über die Prüfung über die fachliche Eignung des Gefahrgutbeauftragten entnommen werden.
Termine der nächsten Prüfungen
- Donnerstag, 27. März 2025 (Anmeldefrist: 12. März 2025)
- Donnerstag, 18. September 2025 (Anmeldefrist: 3. September 2025)
Download Anmeldeformular
Anmeldung zur Prüfung über die fachliche Eignung des Gefahrgutbeauftragten
Gebühren
Bitte überweisen Sie die oben genannten Gebühren auf nachstehende Kontoverbindung:
- Begünstigter: Liechtensteinische Landesverwaltung, Landeskasse 9490
- Bank: Liechtensteinische Landesbank AG, 9490 Vaduz
- IBAN: LI 31 0880 0000 0203 2880 0
- Verwendungszeck: AVW, Prüfung Gefahrgutbeauftragter, Konto Nr. 840.431.01.22 / T8413018, "Vorname" und "Nachname"
- Für Überweisungen aus dem Ausland ist die Option «Spesen zu Lasten Auftraggeber erforderlich»
Rechtsgrundlage
Verordnung über den Transport gefährlicher Guter auf der Strasse (VTGGS)
Verordnung über die fachliche Eignung des Gefahrgutbeauftragten
Kontakt - Amt für Volkswirtschaft
-
Wilfried Hauser wilfried.hauser@llv.li +423 236 69 01