Gewässer / Internationale Zusammenarbeit
Das Amt für Umwelt arbeitet in folgenden internationalen Kommissionen mit:
- Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB)
- Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) und Koordinationskomitee zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Rhein-Einzugsgebiet
- Internationale Regierungskommission Alpenrhein (IRKA)
- Internationale Bevollmächtigten Konferenz für die Bodenseefischerei (IBKF)
Mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gibt die Europäische Union seit dem Jahr 2000 einen Ordnungsrahmen für einen koordinierten Schutz und eine koordinierte Bewirtschaftung der Oberflächengewässer und des Grundwassers vor. 2007 wurde die WRRL in das EWR-Abkommen übernommen und 2011 mit einer Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) in nationales Recht umgesetzt. Mit der WRRL wird in der EU ein ganzheitlicher, integrierter Ansatz zum Schutz der Gewässer und des Wassers als Ressource verfolgt.
Bewirtschaftungsplan und Massnahmenprogramm
Am 29.10.2019 hat die Regierung den Entwurf des Berichtes „Bewirtschaftungsplan und Massnahmenprogramm nach Wasserrahmenrichtlinie“ verabschiedet.
Der Bewirtschaftungsplan präzisiert und aktualisiert die Inhalte der Bestandsaufnahme aus dem Jahre 2015. Dazu wurden die verschiedenen Qualitätskomponenten für die Beurteilung des ökologischen und chemischen Zustandes der Gewässer vertieft untersucht und bewertet. Eine wichtige Grundlage für die Bewertung der Gewässer ist die Festlegung des natürlichen Referenzzustandes für die verschiedenen Qualitätskomponenten. Im Massnahmenprogramm werden die erforderlichen Massnahmen dargestellt, die für die Erreichung und Einhaltung der Umweltziele „guter ökologischer und chemischer Zustand“ oder „gutes ökologisches Potenzial“ notwendig sind.
Bestandsaufnahme und Überwachungsprogramm
Am 28.04.2015 hat Liechtenstein den Bericht „Bestandsaufnahme und Überwachungsprogramm“ vorgelegt. Der Bericht gibt einen Überblick über den Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Zudem geht er auf die wirtschaftliche Bedeutung von Wasser ein. Der Bericht umfasst des Weiteren ein Überwachungsprogramm und eine Einschätzung, ob die ökologischen Qualitätsziele erreicht werden können und dient als Grundlage für den Bewirtschaftungsplan und das Massnahmenprogramm.