Abrüstung und Sicherheit
Liechtenstein ist Vertragspartei zahlreicher Abkommen, welche die rechtliche Grundlage der internationalen Anstrengungen zur Terrorismusprävention und insbesondere für Abrüstung und Sicherheit bilden. Liechtenstein verfügt nicht über die sicherheitspolitischen Möglichkeiten grösserer Staaten und hat als Kleinstaat ohne eigene Streitkräfte ein besonderes Interesse, sich an den internationalen Bemühungen zur Förderung der globalen Sicherheit, der Bekämpfung von Massenvernichtungswaffen und der stärkeren Regulierung des internationalen Waffenhandels zu beteiligen.
Liechtenstein hat den Atomwaffensperrvertrag (NPT) ratifiziert, der als eines der sicherheitspolitisch bedeutsamsten multilateralen Nichtverbreitungs- und Abrüstungsübereinkommen gilt. Mit der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEA) hat Liechtenstein ein Kontrollabkommen sowie ein Zusatzprotokoll abgeschlossen. Auch das Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (CWC), das für Liechtenstein 1999 in Kraft getreten ist, hat eine besondere sicherheitspolitische Bedeutung, weil damit erstmals eine ganze Klasse von Massenvernichtungswaffen vollständig verboten wird. Weitere wichtige Übereinkommen aus dem Abrüstungsbereich, die Liechtenstein ratifiziert hat, sind das Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen (BWC) sowie der Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT).
Liechtenstein setzt sich dafür ein, den illegalen Handel mit konventionellen Waffen zu unterbinden sowie ein Verbot von Waffen durchzusetzen, die übermässiges Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken. Zentral ist in diesem Zusammenhang das Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen vom 10. Oktober 1980 (CCW). Liechtenstein hat das Rahmenübereinkommen sowie alle fünf zugehörigen Protokolle ratifiziert.
Zudem engagiert sich Liechtenstein für die Stärkung und Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts. Neben dem Übereinkommen über das Verbot von Anti-Personenminen (Ottawa-Konvention) stellt das Übereinkommen über Streumunition, das am 30. Mai 2008 verabschiedet wurde, einen der grössten Erfolge der letzten Jahre in diesem Bereich dar. Das Übereinkommen ist für Liechtenstein am 1. September 2012 in Kraft getreten. Liechtenstein hat als eines der ersten Länder auch die Finanzierung der Produktion von Streumunition verboten.