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Amt für Kommunikation
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- Marktanalyse und beträchtliche Marktmacht
- Marktstatistik
- Meldepflicht, Meldung und Melderegister
- Mobilfunk
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- Schlichtungsstelle gemäss Art. 4 Abs. 1 lit. a AStG
- Schlichtungsstelle gemäss Art. 86 KomG (Unternehmen)
- Störungsmitteilung gemäss Art. 15 KomG
- Technisches Glossar
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Entscheidungen
- 16.09.2024: Entscheidung zur Untersagung der Tätigkeit der iMetrik Global (Europe) AG
- 28.05.2024: Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- 15.02.2024: Verfügung zum Widerruf der Zuteilung von Nutzungsrechten an Identifikationsmitteln (Adressen)
- 24.10.2023: Zugang zum Teilnehmeranschluss
- 27.02.2023: Verfügung auf vorläufige Zuteilung von Frequenzen in Bezug auf die 3ECOM-1 und 3ECOM-3 Filings des Fürstentums Liechtenstein bei der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) sowie Genehmigung des Frequenznutzungsvertrags zwischen Rivada AG und Rivada Space Networks GmbH
- 27.02.2023: Verfügung zum Widerruf der vorläufigen Frequenzzuteilung zugunsten der Trion Space AG
- 07.12.2022: Frequenzzuteilungen
- 28.10.2022: Zugang zum Telefonnetz
- 20.05.2022: Genehmigung eines Frequenznutzungsvertrages
- 04.10.2021: Verbindungsaufbau in Festnetzen
- 04.03.2021: Verfügung zur Anpassung der vorläufigen Frequenzzuteilungsverfügung
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Mobilfunknetzen
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Festnetzen
- 02.08.2018: Entscheidung bzgl. der Einführung der Rufnummernportabilität
- 08.01.2018: Vorläufige Frequenzzuteilung
- Höchstgerichtliche Rechtsprechung
- Archiv / alte Entscheidungen
- Frequenzen und Anlagen
- Geschäftsstelle der Medienkommission
- Postdienste und Paketzustelldienste
- Signatur- und Vertrauensdienste
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- Anträge und Formulare
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Konsultationen
- Laufende Konsultationen
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Abgeschlossene Konsultationen
- Aktualisierung Mustervorlage RIO
- Marktanalyse Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- Marktanalyse Teilnehmeranschluss
- Marktanalyse Zugang zum Telefonnetz
- Marktanalyse Festnetz-Originierung
- Marktanteile-Statistik
- Mustervorlage RIO
- Marktanalysen Mobilterminierung und Festnetzterminierung
- Festnetz-Entgelte (M1) der Telecom Liechtenstein AG
- Universaldienst im Bereich der Festnetztelefonie
- Grundlagen und Planung Marktanalyse 2019+
- Vorleistungsangebot \„Zugang zum öffentlichen Telefonnetz über VoIP“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Roundtable Nummernportabiliät am 29.11.2017
- Kostenrechnungsmodell Telecom Liechtenstein AG
- Konsultation zur Aufhebung der Verpflichtung für den Betrieb von öffentlichen Münz- und Kartentelefonen (Publifone)
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„Bit-Stream-3“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„VoIP Whitelabel FL“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Verfügungsentwurfs betreffend Zugang zum HFC-Netz der Liechtensteinischen Kraftwerke
- Stellungnahmen betreffend die Standardangebote (TAL, KOL) & Entgelte
- Standardangebot Kernnetz
- Kostenrechnungsmodell LKW
- Stellungnahmen zum Standardangebot für physischen Netzzugang (M4)
- Verfügungsentwurf StdA Kollokation
- Verfügungsentwurf Entgelte LKW
- Verfügungsentwurf StdA TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - Kollokation
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL CATV
- Vorleistungsangebot für CPS (M1)
- Standardangebote Originierung und Terminierung (M2/M3)
- Implementierung einer CPS/CS-Verpflichtung für Connecta
- Standardangebot für Breitbandzugang (M5)
- Reference Unbundling Offer (RUO)
- Standardangebot für den Zugang über VoIP
- Öffentliche Konsultation Vergabe Mobilfunkfrequenzen
- Laufende Datenerhebungen
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Amt für Kultur
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- Landesarchiv
- LiVE - Liechtensteinische Aktenverwaltung
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- Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
- Amt für Personal und Organisation
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Amt für Soziale Dienste
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Download / Dokumente
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Amt für Umwelt
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Arbeitssicherheit
- Arbeiten im Nahbereich von Hochdruckleitungen
- Arbeits- und Ruhezeiten
- Arbeitsmittel
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Arbeitsplätze
- Arbeitsräume und Umgebungsfaktoren
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- Druckgeräte
- Gesetzliche Grundlagen
- MAK Werte
- Plangenehmigung für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Umgestaltung von Arbeitsstätten/Betriebsbewilligung
- Psychosoziale Risiken
- Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden
- Sonderschutzbestimmungen
- Strahlenschutz
- Bauarbeiten
- Baustellenkoordination
- Energie / Energiefachstelle
- Forschung & Innovation
- Gefahrgutbeauftragter
- Geldspiel
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
- Meldepflichten
- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
- Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren, Bussen, Entsendesperre und Publikation
- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
- Kontaktstellen
- Sanktionsliste gemäss Art. 7 Abs. 4 EntsG
-
GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
- GDL-Erbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs
- GDL-Erbringung von Architekten, Bauleitern und Ingenieuren im Bauwesen
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
-
Entsendung von Arbeitnehmern
- Immaterialgüterrecht (Markeneintragung, Urheberrecht)
- Konsumentenschutz
- Öffentliches Arbeitsrecht
- Standortförderung
- Verzugszinsen im Zahlungsverkehr
- Warenverkehr
- Wettbewerbsrecht
-
Wirtschaft, Gewerbe
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Neuerteilung Bewilligung eines Berufes gemäss Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Geschäftsführer Neubestellung
- Zusätzlicher Beruf für eine bestehende Bewilligung
- Nachdruck einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe Gesetz
- Löschung einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bauwesen
- Bauwesen-Berufe-Register
- Dolmetscherbewilligungen
- Gastwirteprüfung
- Gewerbeausübung mit Niederlassung
- Güter- und Personentransport
- Hausierbewilligungen
- Kreditvermittler - Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
- Internationale Gewerbelegitimationskarte
- Pauschalreise
- Private Arbeitsvermittler/Personalverleiher (AVG)
- Sonn- und Feiertagsruhe/Ladenschluss
-
Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Zentraler Unternehmensservice (EAP)
-
Ausländer- und Passamt
- Kontakt
- Information Ukraine
- Dienstleistungserbringung (GDL)
- Wohnsitz in Liechtenstein ohne Erwerbstätigkeit
- Wohnsitz in Liechtenstein zur Erwerbstätigkeit
- Erwerbstätigkeit ohne Wohnsitznahme
- Familiennachzug
- Daueraufenthalt und Niederlassung
- Verlängerung des Aufenthalts
- Beibehalt der Bewilligung
- Aufenthaltsausweise
- Dienstleistungen
- Reisepass
- Identitätskarte
- Schweizer Identitätskarte
- Diebstahl / Verlust eines Ausweisdokuments
- Asyl
- Integration
- Visum
- Wissenswertes
- Gesetze
- Datenschutzhinweis
- Schengen/Dublin
- Projekte
- Beratungs- und Beschwerdestelle
- Datenschutzstelle
- Diplomatische Vertretungen
- Fachstelle Datenschutz
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Fachstelle Öffentliches Auftragswesen
- Kontakt
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Grundsätzliche Bestimmungen
- Eignungskriterien
- Verfahrensarten und -methoden
- Fristen
- Vergabephasen, Rechtsmittel und Schadenersatz
- Auftragswertberechnung
- Geltungsbereich, nationale und internationale Schwellenwerte
- Kernpunkte und Mitgliedstaaten
- Spezielle Bestimmungen für Auftraggeber im Bereich der Sektoren
- Auftraggeber
- Bekanntmachungen
- Zuschlagskriterien
- Aufgabengebiet
- Informationen für Bewerber, Offertsteller und Auftragnehmer
- Bestimmungen Land
- Bestimmungen Gemeinden
- Bestimmungen Einrichtungen des öffentlichen Rechts
- Bestimmungen Einrichtungen des privaten Rechts
- Bestimmungen Sektoren Unternehmen
- Begriffsdefinition
- Statistik öffentliche Auftragsvergaben
- Inhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Fragen und Antworten
- Recht
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- Information und Kommunikation der Regierung
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Schulamt
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Organisation Schulamt
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- Infrastruktur Bildungsbereich
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- Bildungscontrolling und Qualitätssicherung
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- Schulpsychologischer Dienst
- Lebensraum Schule / Zentrum für Schulmedien
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Bildungswesen / Schularten
- Aufbau des Bildungswesens
- Kindergarten
- Primarschule
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- Gymnasium
- Berufsmaturitätsschule
- Freiwilliges 10. Schuljahr
- Sportschule Liechtenstein
- Timeout Schule FL
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- Sonderpädagogische Tagesschule Schaan
- Musikschule
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- Privatschulen / Ausländische Schulen
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Schülerinnen und Schüler
- Vom Kindergarten in die Schule
- Aufnahme und Übertritt / Schullaufbahnen
- Bildungsangebote nach der obligatorischen Schulzeit
- Schülertransport (Bus)
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- Vorgehen bei Wohnortswechsel
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- Besuch einer Privatschule bzw. ausländischen Schule
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- Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache
- Spezielle Förderung
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- Massnahmen bei Sinnesbeeinträchtigungen
- Schulsozialarbeit
- Timeout Schule
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- Abgelaufene Vernehmlassungen 2006
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- Abgelaufene Vernehmlassungen 2004
- Externe Stellungnahmen zu Vernehmlassungen
- Bewilligungen
- Interreg V A – Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein
- Rechenschaftsbericht
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- Stempelabgaben (Emissionsabgabe, Umsatzabgabe)
- Newsletter
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- Zivilstandsamt
Datenschutzhinweis
Nachfolgend informieren wir, das Amt für Hochbau und Raumplanung (AHR) als verantwortliche Stelle, Sie gemäss Art. 13 und Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Art und Weise und die Hintergründe der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit unseren Tätigkeiten.
Die folgenden Hinweise gelten gleichermassen für Bauwerber im Anzeigeverfahren, Gesuchsteller im ordentlichen Baubewilligungsverfahren, Antragsteller im Verfahren zur Gewährung von Fördermitteln gemäss der Wohnbauförderungsgesetzgebung sowie weitere, von der Datenverarbeitung betroffene Personen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat vornehmlich den Zweck, den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, der uns als Baubehörde obliegt. Dieser umfasst insbesondere die Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung baurechtlicher Freigaben und Bewilligungen, wie insgesamt die Durchführung der Verfahren nach den anwendbaren Bestimmungen der Baugesetzgebung sowie die Prüfung der Voraussetzungen für die Gewährung von Förderungsmitteln nach der Wohnbauförderungsgesetzgebung und entsprechende Vergaben.
Vornehmlich üben wir folgende verarbeitende Tätigkeiten aus:
- Erfassung und Verarbeitung von Bauanzeigen und Baugesuchen
- Durchführung der baurechtlichen Verfahren, insbesondere des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens (Art. 50 ff. BauG) sowie des Anzeigeverfahrens (Art. 62 ff. BauG) unter
- Einbezug der betroffenen Amtsstellen und Gemeinden und unter
- Gewährleistung der Rechtstellung der Nachbarn im Rahmen des Verständigungs- und Einspracheverfahrens (Art. 77 BauG)
- Führung des Verfahrens zur Bewilligung von Fördermitteln nach der Wohnbauförderungsgesetzgebung.
Die Rechtsgrundlage für die verarbeitenden Tätigkeiten ist im Zuständigkeitsbereich der Baubehörde in Art. 97a Baugesetz (BauG; LGBl. 2009 Nr. 44 idgF) festgehalten. Für Unternehmen ist die elektronische Kommunikation verpflichtend gem. Art. 5 Abs. 1 Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr (E-GovG), natürliche Personen können wählen zwischen der Eingabe des Baugesuchs auf elektronischem oder physischem Weg. Die Rechtsgrundlage für die verarbeitenden Tätigkeiten ist für den Zuständigkeitsbereich gemäss Wohnbauförderungsgesetzgebung in Art. 30a Wohnbauförderungsgesetz (WBFG; LGBl. 1977 Nr. 46 idgF) festgehalten.
Folgende personenbezogene Daten werden bei der Ausübung unserer Tätigkeiten erhoben, erfasst und weiterverarbeitet:
- Name, Vorname, Anschrift, Firma bei Unternehmen, E-Mailadresse, Telefonnummer der
- Eigentümerschaft / Bauwerber / Bauherrschaft / Antragsteller in WBF-Angelegenheiten
- gegebenenfalls Miteigentümer
- Projektanten Architektur
- Bauverantwortliche / Bauleiter / Bau- und Prüfingenieur / Geologen / Fachplaner
- Nachbarn (nur bei Einsprachen nach Art. 77 BauG)
- Grundstücksnummer / Eigentumsverhältnisse gem. Grundbuchauszug / WOID Wohnungs-Identifikationsnummer / GEID Gebäude-Identifikationsnummer
- in Wohnbauförderungsangelegenheiten zudem Daten betreffend Einkommen und Vermögen
Sofern die Daten nicht bei Ihnen persönlich erhoben werden, stammen die Angaben zu den personenbezogenen Daten aus folgenden Quellen: Geodatenportal Liechtenstein, Zentrale Personenregister (ZPR).
Auftragsverarbeiter des AHR als Baubehörde:
- GemDat AG, St. Gallen, Schweiz, GemDat-CYMO Cloud-Lösung, Eingabe-Plattform für Baugesuche, https://www.gemdat.ch/
- CM Informatik AG, Schwerzenbach, Schweiz, CMI Bau Bauverwaltungssoftware, https://cmiag.ch/
Die von den Auftragsverarbeitern eingesetzten Betriebsmittel werden bei der Verarbeitung personenbezogener Daten wie folgt verwendet:
Die Cloud-Lösung GemDat-CYMO wird für die Eingabe der elektronischen Baugesuche sowie für die Kommunikation mit allen Beteiligten bis zum Abschluss des Gesuchs durch Bewilligung oder Ablehnung genutzt. Über eine eCH-Schnittstelle werden die Daten anschliessend aus der Cloud in die Verwaltungssoftware CMI-Bau übertragen.
Mit dem Einsatz der Cloud werden die bisherigen, webbasierten Online-Formulare zur Einreichung von Baugesuchen ersetzt. Natürliche Personen, welche den Weg über das e-Baugesuch nicht gehen möchten, wird ein vereinfachtes Formular zur Verfügung gestellt. Unternehmen sind gemäss E-GovG verpflichtet, ihre Gesuche elektronisch einzureichen.
Die Bauverwaltungssoftware CMI-Bau dient im weiteren Verfahren der Abwicklung der Baugesuche und wird vornehmlich durch uns genutzt. Sind andere öffentliche Stellen zu involvieren, erteilen wir in dem System bestimmte Zugriffsrechte und Zugriffsmöglichkeiten.
Wir übermitteln Ihre Daten in Bauverfahren gemäss BauG nur in gesetzlich vorgeschriebenen und erlaubten Fällen an die für den Vollzug der Baugesetzgebung zuständigen Behörden und Stellen. Als Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten bzw. als Zugriffsberechtigte kommen in Betracht:
- Gemeinde
- Amt für Umwelt
- Amt für Tiefbau und Geoinformation
- Amt für Kultur
- Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
- Amt für Bevölkerungsschutz
- Amt für Gesundheit
- Liechtensteiner Behindertenverband
Die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland bzw. die Zugriffsmöglichkeit erfolgt im Rahmen der Auftragsverarbeitung beider oben genannten Auftragsverarbeiter in der Schweiz. Die Datenübermittlung in die Schweiz ist aufgrund des Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission gemäss Artikel 45 DSGVO möglich.
Die Speicherdauer der Datenverarbeitung im Bauverwaltungssystem CMI-Bau richtet sich nach der Verordnung vom 27. November 2018 über die Führung und Verwaltung der Akten in der Liechtensteinischen Landesverwaltung (LLV-Aktenverwaltungsverordnung LLV-AVV; LGBl. 2018 Nr. 264 idgF). Ist der Zweck der Datenverarbeitung erreicht und stehen der Vernichtung Ihrer Daten keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, in der Regel 10 Jahre nach Dossierabschluss in Anlehnung an das Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) entgegen, werden die personenbezogenen Daten grundsätzlich dem jeweiligen Löschkonzept zugeführt. Die Inhalte in der Cloud-Lösung werden bereits mit Abschluss des jeweiligen Baugesuchs und mit Übermittlung in das Bauverwaltungssystem automatisch gelöscht.
Weitere Informationen zum Datenschutz sowie insbesondere zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie in der Datenschutzerklärung der Liechtensteinischen Landesverwaltung.