Sonderabfälle aus Gewerbe und Industrie
Sonderabfälle aus Gewerbe und Industrie sind an bewilligte Entsorgungs unternehmen abzugeben Verordnung über den Verkehr mit Abfällen, VeVA SR 814.610.
Auf den Internetplattformen www.abfall.ch und www.veva-online.admin.ch finden Sie Informationen zu den jeweiligen Entsorgungsbetrieben. Es besteht auch die Möglichkeit Abfragen z.B. nach Abfallcodes durchzuführen.
Weitere Informationen zum Thema Verkehr mit Abfällen finden Sie unter:
Gewerbe- und Industriebetriebe können Sonderabfälle bis max. 1'000 kg/Jahr und Abgeber bei der Sammelstelle für Sonder- und Giftabfälle in Buchs SG gegen eine Gebühr entsorgen. Die Gebühr richtet sich nach den Annahmebedingungen der Sammelstelle in Buchs.
Gesetze
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Ablieferungspflichtige radioaktive Abfälle, Verordnung; CH
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Listen zum Verkehr mit Abfällen (UVEK), Verordnung; CH
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Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA); CH
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Zwischenlager und Aufbereitungsplätze für Holzabfälle (Holzabfall-Verordnung)
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Umweltschutzgesetz (USG)
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Ansprechpersonen
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Sven Bürzle [email protected] +423 236 6187