Ortsplanung

Die Ortsplanung sorgt für die haushälterische Nutzung des Bodens und die geordnete Besiedlung. Sie schafft, wie die Landesplanung, die Voraussetzungen für die langfristige Erhaltung des Lebensraums, für qualitativ hochwertige und lebendige Wohnquartiere sowie für die Sicherung einer Vielfalt von Nutzungen. Die Ortsplanung dient auch der räumlichen Entwicklung des Gemeindegebiets durch grundeigentümerverbindliche Festlegungen der bspw. baulichen Nutzungsmöglichkeiten sowie der Vorzeichnung und Koordination der weiteren Entwicklung durch den behördenanweisenden Landesrichtplan. Die Gemeinden sind per Gesetz zur Ortsplanung verpflichtet. Das Amt für Hochbau und Raumplanung berät und unterstützt dabei die Gemeinden.