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Eintragungen
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- Förderung von Kauf oder Renovation künftigen Wohneigentums
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Grundverkehr
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Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
- Inländisches Wohnbedürfnis
- Erholungsbedürfnis
- Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes
- Überbauung
- Sozialer Wohnungsbau
- Zur landwirtschaftlichen Nutzung vorbehaltener Boden
- Tausch mit gleichwertigem Grundstück
- Erwerb von Angehörigen
- Erwerb im Rahmen einer Verlassenschaft
- Erwerb im Wege einer Zwangsversteigerung
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Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
- Wohnen/Zuzug/Ummeldung
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Mobilität, Reisen & Ausland
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Führerschein
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Gesundheit, Vorsorge & Pflege
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Gesundheit und Prävention
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Tierhaltung
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- Notfall & Katastrophenfall
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Mobilfunk
In Liechtenstein sind aktuell drei Mobilfunkunternehmen mit eigenem Sendernetz lizenziert:
Salt (Liechtenstein) AG (ehemals Orange (Liechtenstein) AG)
Unbeabsichtigtes Roaming im grenznahen Gebiet
In grenznahen Gebieten kann es aufgrund von Überreichweiten ausländischer Mobilfunkstationen dazu kommen, dass sich ein Mobiltelefon oder eine Datenkarte/ein USB-Modem unnötigerweise in ein ausländisches Mobilfunknetz einbucht. Dies ist dann der Fall, wenn sich das Mobiltelefon oder die Datenkarte zugleich in Reichweite einer nationalen Sendestation Ihres Mobilfunkbetreibers und der eines ausländischen Mobilfunkbetreibers befindet. In grenznahen Gebieten ist daher bei Nutzung von Mobiltelefonen oder mobilen Datendiensten besondere Vorsicht geboten. Es empfiehlt sich, die Einstellung "manuelle Netzwahl" zu wählen und die korrekte Einstellung am Display des Mobiltelefons oder in der Verbindungssoftware zu kontrollieren. Vielfach besteht auch die Möglichkeit, eine generelle Roamingsperre einzurichten. Informationen über die Möglichkeit einer Roamingsperre erhalten Sie bei Ihrem Betreiber. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die liechtensteinischen Mobilfunkbetreiber unterliegen der liechtensteinischen Gesetzgebung und damit dem EWR-Recht. Dies bedeutet, dass alle Liechtensteiner Mobilfunkanschlüsse den europäischen Richtlinien für Mobilfunk unterworfen sind. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung von Tarifobergrenzen, Vorgaben bzgl. der Kostenkontrolle und Informationspflichten gegenüber dem Kunden (Info-SMS). Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.
Etwa 40% der rund 51‘500 Mobilfunkabonnemente in Liechtenstein fallen auf Schweizerische Mobilfunkanbieter mit der Rufnummer +41 7xx xxxx, womit diese Mobilfunkabonnemente der schweizerischen Gesetzgebung unterliegen. Es muss darauf geachtet werden, dass bei diesen Anschlüssen die Schweizer Roamingtarife angewandt werden und diese im Vergleich mit den heimischen Betreibern bei Standardtarifen erheblich höher sein können. Zudem kann die Erreichbarkeit der Liechtensteiner Notfallrufnummern nicht gewährleistet werden. Zusätzlich ist zu beachten, dass typischerweise vertragliche Angelegenheiten nach Schweizer Recht behandelt werden und der Gerichtsstand in der Schweiz liegt.
Ansprechpersonen
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Thomas Wild Thomas.Wild@llv.li +423 236 64 82