Todesfall im Ausland

Stirbt ein liechtensteinischer Staatsangehöriger oder ein im Fürstentum Liechtenstein wohnhafter Ausländer im Ausland, sind die Angehörigen verpflichtet, dem Liechtensteinischen Zivilstandsamt den Todesschein bzw. die Todesurkunde im Original zu übermitteln, damit der Todesfall in Liechtenstein registriert werden kann.
Anschliessend erstellt das Liechtensteinische Zivilstandsamt die Todesfall-Aufnahme (Erbbescheinigung), welche an die Wohnsitzgemeinde bzw. Bürgergemeinde der verstorbenen Person weitergeleitet wird. Diese wiederum erhebt die Inventarisation und übermittelt die Dokumente an das Fürstliche Landgericht für das Nachlassverfahren.

Dokumente für die Überführung eines Leichnams von Feldkirch (A) nach Liechtenstein

Grundsätzlich werden für die Überführung beim Zollamt Schaanwald folgende Dokumente benötigt:

  • Geburtsschein des Verstorbenen
  • Familienregisterauszug (sofern es sich um einen liechtensteinischen Staatsangehörigen handelt)

Wir empfehlen Ihnen, sich bei folgendem Bestattungsinstitut über die genauen Einzelheiten zu erkundigen:

KINTRA
Rietweg 2
FL-9495 Triesen
Telefon: (+423) 392 37 33

 

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