03. Juli 2024 - Eingeschränkte Verfügbarkeit ZSD

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, Aufgrund von Wartungsarbeiten sind die Onlinedienste der LLV am 03.07.2024 ab 19:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr nur eingeschränkt verfügbar. Wir danken für Ihr Verständnis Freundliche Grüsse Amt für Informatik

Grenzgänger/innen aus Österreich

Grenzgänger/innen aus Österreich können auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit werden, solange sie in Österreich wohnen und nachweisen können, dass sie dort Anspruch auf eine gesetzliche oder gleichwertige Krankenversicherung haben. Dies gilt auch für deren nichterwerbstätige Familienangehörige.

Der Antrag auf Befreiung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in Liechtenstein muss vollständig ausgefüllt innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht in Liechtenstein beim Amt für Gesundheit eingereicht werden. Ist bis zu diesem Zeitpunkt kein Antrag beim Amt für Gesundheit eingegangen, sind Grenzgänger/innen aus Österreich in Liechtenstein Krankenpflege-Versicherungspflichtig. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden, ausser im Falle eines Wechsels des Arbeitgebers.

Antrag für Grenzgänger/innen aus Österreich

Ansprechpersonen