Kommissionen

Energiekommission  

Aktuelle Besetzung

Die Energiekommission berät die Regierung in allen energiepolitischen Belangen. Sie beobachtet das energiepolitische Umfeld sowie die technologische Entwicklung im Energiebereich und überwacht laufend die Massnahmen gemäss Energieeffizienzgesetz im Hinblick auf ihre Zielerreichung. Sie ist ausserdem zuständig für die Zusicherung und die Ausrichtung von Förderbeiträgen für Demonstrationsobjekte und andere Anlagen sowie die Zusicherung der Abnahme und Vergütung von Elektrizität für solche Objekte und Anlagen. Die Energiekommission kann Informations- und Sensibilisierungskampagnen, insbesondere hinsichtlich energieeffizienter Beleuchtungsmittel und Haushaltsgeräte durchführen.

Die Energiekommission besteht aus dem für den Geschäftsbereich Wirtschaft zuständigen Regierungsmitglied als Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern, die über besonderes energiepolitisches Fachwissen verfügen. 

Kommission für Energiemarktaufsicht

Aktuelle Besetzung

Die Kommission für Energiemarktaufsicht ist eine von der Regierung errichtete Regulierungsbehörde. Sie kann alle Massnahmen treffen, die zur Marktaufsicht nach Massgabe des Staatsvertragsrechts, insbesondere des EWR-Rechts, erforderlich sind. Zudem berät sie die Regierung in grundsätzlichen oder sonst bedeutsamen Fragen der Elektrizitäts-, Erdgas- und Energiepolitik.
Die Kommission besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern, welche von der Regierung auf vier Jahre bestellt werden. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Regierung ernannt.

Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten

Aktuelle Besetzung

Die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten ist zuständig für Be­schwer­den gegen Verfügungen und Entscheidungen im Bereich Bauwesen, Strassen­ver­kehr, elektronische Kommunikation und elektronische Signaturen, Wohnungswesen, Hochschulwesen, öffentliches Auftragswesen, Grundbuch, Öffentlichkeitsregister und Stiftungsaufsicht, Strafvollzug, Landwirtschaft, Umweltschutz und Eisenbahnwesen. 

Sie setzt sich aus fünf Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern zusammen.