Biometrischer Aufenthaltsausweis

Der biometrische Aufenthaltsausweis

Der Ausweis bestätigt den aufenthaltsrechtlichen Status in Liechtenstein und berechtigt zusammen mit einem gültigen nationalen Reisepass zum visumsfreien Reiseverkehr im Schengen-Raum. Liechtenstein stellt mit der Assoziierung ans Schengener Abkommen den biometrischen Aufenthaltsausweis im Kreditkartenformat aus und setzt damit Schengen-Recht um.

Der biometrische Aufenthaltsausweis ist in allen Schengen Mitgliedstaaten einheitlich gestaltet. Modernste Sicherheitskomponenten bieten ein Höchstmass an Ausweissicherheit und erschweren den Missbrauch.

Das Symbol auf der Kartenvorderseite oben links zeigt an, dass sich in dieser Karte ein Chip mit biometrischen Daten befindet. Der Chip ist nicht sichtbar. Auf dem Chip sind nebst den Personen- und Dokumentendaten (Dokumentart, Ausstellungsstaat, Dokumentennummer, Ablaufdatum, Geburtsdatum, Name, Vorname, Geschlecht, Staatsbürgerschaft, Prüfziffer etc.), zwei digitale Fingerabdrücke sowie das Gesichtsbild gespeichert. Die Speicherung der Fingerabdrücke erfolgt ausschliesslich auf dem Chip. Bei jeder Neuausstellung müssen deshalb erneut Fingerabdrücke abgenommen werden.

Das biometrische Gesichtsbild, die Fingerabdrücke und die Unterschrift werden direkt vor Ort erfasst. Es muss kein Passfoto mitgebracht werden.

Der biometrische Aufenthaltsausweis erfüllt strenge internationale Normen. Die Daten sind durch ein gesichertes Zugriffsverfahren und elektronische Schlüssel geschützt. Die Fingerabdrücke sind zusätzlich gesichert. Eine Ortung oder elektronische Überwachung ist mit dem Chip nicht möglich

Betroffene Personengruppe

Den biometrischen Aufenthaltsausweis erhalten Personen, die ihren Wohnsitz in Liechtenstein haben und Staatsangehörige von Ländern sind, die nicht der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) angehören sowie Personen aus Drittstaaten, die sich nicht auf das Freizügigkeitsabkommen berufen können.

Staatsangehörigen der EU- und EFTA Länder sowie Personen aus Drittstaaten, die sich auf das Freizügigkeitsabkommen berufen können, werden die blaugrauen Aufenthaltsausweise erteilt. Asylsuchenden werden Ausweise in Papierform ausgestellt.

Antrags- und Ausstellungsverfahren

Die biometrischen Daten werden am Schalter des Ausländer- und Passamtes erfasst. Die Identifikation erfolgt anhand des nationalen Reisepasses. Der biometrische Aufenthaltsausweis wird im Ausländer- und Passamt personalisiert und per Post zugestellt. Auf Wunsch kann ein Abholtermin vereinbart werden.

Die Gebühren für den biometrischen Aufenthaltsausweis sind aufgeteilt in Gebühren für das Bewilligungsverfahren, die Kartenproduktion und die Erfassung der biometrischen Daten.

Certificate Policy

Zertifikatsregeln für die Country Verifying Certification Authority (CVCA) der Liechtensteinischen Landesverwaltung.

Zertifikatsregeln

Bereits herausgegebene biometrische Aufenthaltsausweise

Der nachfolgend abgebildete biometrische Aufenthaltsausweis wurde seit dem Schengen-Beitritt Liechtensteins im Jahre 2011 bis zur Einführung des neuen biometrischen Aufenthaltsausweises (vgl. oben) am 21. Dezember 2020 herausgegeben. Ein bestehender biometrischer Aufenthaltsausweis behält seine Gültigkeit bis zu seinem Ablaufdatum und wird erst gegen den neuen ausgetauscht, wenn er wegen Ablaufs der Gültigkeit oder aufgrund von Datenänderungen (z.B. Namensänderung) erneuert werden muss.

Muster biometrischer Aufenthaltsausweis bis 2020 | © JPG Datei zu Bild zu Muster biometrischer Aufenthaltsausweis bis 2020

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