Antragsstellung

Der Antrag auf Ausrichtung von Förderungsmitteln ist auf den amtlichen Formularen einzureichen. Der Antrag muss schriftlich, vollständig, unterschrieben und fristgerecht eingreicht werden.

  • Formular «Nachweis des Bürgerrechtes für liechtensteinische Staatsangehörige»
  • Wohnsitzbestätigung (Ausländer- und Passamt)
  • Formular «Bruttoerwerb» (Gemeinde)
  • Vollständiger Grundbuchauszug mit Deckblatt für die Wohnbauförderung ohne Pfandrechte (beider Ehegatten) vom Amt für Justiz  digitale Bestellung Grundbuchauszug
  • Vermasste Grundrisse (1:100) aus der Baueingabe
  • BGF-Schema/BGF-Berechnung
  • Flächenberechnung (Nettowohnfläche/Nebenfläche) gemäss WBFG
  • Stockwerkbegründung / Stockwerkreglement
  • Detaillierter Kostenvoranschlag bzw. Kaufvorvertrag oder Kaufvertrag
  • Finanzierungszusicherung der Bank 
  • Bei Objekten mit Gewerbe die Gewerbebewilligung

Bei der Erstellung eines Eigenheimes ist der Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln vor dem Baubeginn zu stellen. Mit dem Bau darf erst nach Zustellung der Entscheidung über die Gewährung der Förderungsmittel begonnen werden.

Beim Erwerb eines Eigenheimes ist der Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln binnen eines Jahres ab Grundbucheintrag zu stellen.

Bei der Erneuerung eines Eigenheimes ist der Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln im Hinblick auf die entsprechenden baulichen Massnahmen binnen eines Jahres ab Grundbucheintrag zu stellen.

Bei einer Nichtbeachtung der Antragsfristen geht der Förderungsanspruch verloren. 

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