Ärztliche Leistungen
Ärztliche Leistungen werden ab 1. Januar 2017 von Gesetzes wegen nach Massgabe der gesamtschweizerischen Tarifstruktur abgerechnet (Art. 16c Abs. 3 KVG).
In der Schweiz hat der Bundesrat auf Antrag der Tarifpartner (santésuisse, H+ und FMH) am 30. September 2002 TARMED als gesamtschweizerisch einheitliche Einzelleistungstarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen festgelegt. Zuletzt wurde vom Schweizerischen Bundesrat am 15. Juni 2012 TARMED in der Version 1.08 genehmigt. Seit Anfang 2013 hat der Bundesrat in der Schweiz die Kompetenz, die Struktur des Ärztetarifs anzupassen, wenn sie sich als nicht mehr sachgerecht erweist und sich die Parteien nicht auf eine Revision einigen können. Von dieser subsidiären Kompetenz machte der Bundesrat Gebrauch und nahm mit Verordnung vom 20. Juni 2014 Anpassungen im Ärztetarif TARMED vor. Ein zweites Mal griff der Bundesrat mit Änderung dieser Verordnung vom 18. Oktober 2017 in die Tarifstruktur ein. Die Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung ist abzurufen unter https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20140425/index.html.
Die geltende Fassung der gesamtschweizerischen Tarifstruktur für ärztliche Leistungen finden Sie nachfolgend zum Download:
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