Gebrauchsgegenstände und Umgang mit Gebrauchsgegenständen

Gebrauchsgegenstände können unsere Gesundheit gefährden, wenn sie giftige Stoffe enthalten, die über die Nahrung oder die Haut aufgenommen werden oder wenn sie ein sonstiges Sicherheitsrisiko darstellen.

Die Lebensmittelgesetzgebung hat spezielle Schutzvorschriften geschaffen und diese Non-Food-Artikel auch dem Lebensmittelrecht unterstellt. Nach folgenden Verwendungszwecken werden sie unterschieden – Kontakt mit Lebensmitteln, Körperkontakt, Kontakt mit Kindern, Ausstattung und Diverse.

Insbesondere folgende Produkte gehören zu den Gebrauchsgegenständen:

Food Contact Materials (FCM) sind Materialien und Gegenstände im Kontakt mit Lebensmitteln. Sie heissen auch «Bedarfsgegenstände». Diese umfassen Produkte wie Lebensmittelverpackungen, Geschirr, Besteck, Gefässe und Kochgeräte bis hin zu Anlagen, Maschinen und Förderbändern in der Produktion.

Meist bestehen FCM aus Kunststoff, Papier, Karton, Druckfarben, Glas, Keramik, Metall sowie aus Kombinationen von diesen.  BLV-Informationen

In der Schweiz sind schon seit mehreren Jahren gesetzliche Anforderungen an Tätowierfarben (Tattoo) und Farben für Permanent Make-Up festgelegt. Besonderes bedenkliche Substanzen, wie z.B. solche mit nachweislich krebserregenden Eigenschaften, sind dadurch bereits heute verboten. Da die Farbpigmente in die Dermis-Schicht der Haut eingebracht werden, können Allergien ausgelöst werden.  BLV-Informationen

Kosmetische Mittel kommen besonders mit der Haut, den Haaren, den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung. Sie dienen dazu, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen oder in gutem Zustand zu halten.

Kosmetische Mittel müssen gesundheitlich unbedenklich sein und die Anforderungen des Lebensmittelgesetzes erfüllen.  BLV-Informationen

Metallische Gegenstände dürfen kein Nickel abgeben, wenn sie während längerer Zeit mit der Haut in Kontakt kommen. Besonders bei Modeschmuck und Piercing kann Nickellässigkeit ein Problem sein, weil sie eine Kontaktallergie auslösen kann.

Die Regelung gilt aber auch für andere metallische Gebrauchsgegenstände mit längerem Hautkontakt wie Uhren, Knöpfe, Nieten an Kleidern, Gürtel, Brillengestelle und dergleichen. BLV-Informationen

Textilien, Ledererzeugnisse und Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung werden in der Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt geregelt. BLV-Informationen

Stoffe in Hygieneprodukten wie Tampons und Binden können über die Haut in den menschlichen Organismus gelangen. Damit dieser Hautkontakt die Gesundheit nicht gefährdet, sind die Anforderungen im Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständerecht festgehalten. BLV-Informationen

Als Spielzeug gelten alle Produkte, die dazu gestaltet oder offensichtlich dazu bestimmt sind, von Kindern bis 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden. Dazu gehören Spielzeuge und gewisse Kleinkinderartikel sowie Lern-, Mal- und Zeichenmaterialien.  

Von Spielwaren kann beim Gebrauch eine akute Gefährdung für die Gesundheit ausgehen. Säuglinge und Kleinkinder berühren Spielwaren nicht nur mit den Händen, sondern erforschen diese auch mit dem Mund.  BLV-Informationen

Badewasser in öffentlich zugänglichen Anlagen Art. 7 Bst. h TBDV wird als Gebrauchsgegenstand eingestuft, da es mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommt. Schwimmbäder müssen Badewasser in einwandfreier Qualität bereithalten. Dazu müssen Anlagen für die Badewasseraufbereitung eingesetzt und chemische Stoffe verwendet werden.

Duschwasser in öffentlich zugänglichen Anlagen Art.7 Bst. h TBDV wird als Gebrauchsgegenstand eingestuft, da es mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommt. Duschanlagen müssen nach den anerkannten Regeln der Technik betrieben werden und das Wasser darf die Gesundheit nicht gefährden.

Eine mögliche Gesundheitsgefährdung sind Legionellen. Dies sind Umweltbakterien, die sich in Hausinstallationen bei Temperaturen im Bereich von 25 °C bis 45 °C und Stagnation vermehren können. Wird kontaminiertes Wasser in Form von kleinsten Wassertröpfchen eingeatmet, können Bakterien in die Atemwege gelangen und die Lunge infizieren. Forschungsprojekt LeCo

E-Zigaretten, auch „elektronische Zigarette“ genannt, bestehen aus folgenden Teilen: einem Mundstück, einer aufladbaren Batterie, einem elektrischen Verdampfer und einer Kartusche mit der zu verdampfenden Flüssigkeit (Liquid).

E-Zigaretten inklusive Kartusche und Liquid fallen aktuell noch in den Geltungsbereich des Lebensmittelrechts und werden als Gebrauchsgegenstände behandelt. Ab 2024 gelten jedoch neue gesetzliche Regelungen. 

Umgang mit Gebrauchsgegenständen

Täglich kommen wir alle mit den verschiedensten Gebrauchsgegenständen wie Geschirr, Kosmetische Mittel, Spielwaren oder Textilien in Kontakt. Umso wichtiger ist es, dass sie unsere Gesundheit nicht gefährden. Dies könnte geschehen, wenn sie giftige Stoffe enthalten, die über die Nahrung oder die Haut aufgenommen werden oder wenn sie ein sonstiges Sicherheitsrisiko darstellen.

Vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Gebrauchsgegenständen ist zu prüfen, ob Meldepflichten einzuhalten sind. Zudem müssen die entsprechenden Anforderungen und Pflichten eingehalten werden. Unternehmen / Meldungen und Bewilligungen     Pflichten im Umgang mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen

Bezüglich der Gewerbeausübung, resp. für die Erteilung einer allfälligen Gewerbebewilligung wird auf das Amt für Volkswirtschaft verwiesen.

Gewisse Stoffe, die in der Textilindustrie eingesetzt werden und oft als Rückstände in den Kleider zurückbleiben, können Unverträglichkeiten oder gar Allergien auslösen.

Viele dieser Substanzen können durch einmaliges Waschen leicht entfernt werden: Darum sollten neue Kleider mit direktem Hautkontakt sowie Kinderkleider vor dem ersten Tragen gewaschen werden.

Konsumenten sollten sich über erworbene Produkte informieren und sie gemäss Vorgabe verwenden. Zudem gilt es die vom Hersteller angegebenen Sicherheitsmassnahmen zu berücksichtigen.

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