ITF und CEMT-Vorschriften Gütertransport

ITF und CEMT-Genehmigungen

ITF steht für "International Transport Forum", die Nachfolgevereinigung der Europäischen Verkehrs- bzw. Transportministerkonferenz (CEMT). (weitere Informationen zu ITF)

Das ITF verfügt über ein eigenes, multilaterales Kontingentsystem von Genehmigungen für den Strassengüterverkehr, die sogenannten CEMT-Genehmigungen. Alle Mitgliedstaaten des ITF erhalten jährlich ein Kontingent von Genehmigungen.

Mit einer CEMT-Genehmigung können Transportunternehmen mit ihren Fahrzeugen ohne weitere Bewilligung internationale Beförderungen zwischen den ITF-Mitgliedsstaaten ausführen. Eine CEMT-Genehmigung berechtigt jedoch nicht zum Binnenverkehr in einem ITF-Mitgliedstaat oder zu Beförderungen zwischen einem ITF-Mitgliedstaat und einem Nicht-ITF-Mitgliedstaat.  

Voraussetzung für die Beantragung einer CEMT-Genehmigung

Auf Antrag erhalten liechtensteinische Transportunternehmen, welche über eine gültige Euro-Lizenz verfügen und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, eine CEMT-Genehmigung.

Die Vergabe der Genehmigungen erfolgt durch das Amt für Volkswirtschaft. Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung von Genehmigungen besteht nicht. Die Genehmigungen gelten für ein Kalenderjahr.

Die Unternehmen müssen neben anderen im Strassentransportgesetz aufgeführten, besonderen Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen im Besitz einer mindestens fünf Jahre vor Antragstellung ausgestellten Transportunternehmerbewilligung sein, deren Zweck sich eindeutig auf die Durchführung von Gütertransporten beziehen muss. Das Unternehmen muss während dieses Zeitraumes die Tätigkeit gemäss der Zweckbestimmung effektiv ausgeübt haben.
  • Innerhalb der letzten fünf Jahre darf weder ein Bewilligungsentzugsverfahren durchgeführt, noch darf es zu einer Verurteilung wegen Verstössen gegen die Vorschriften des Strassentransportgesetzes (STG) gekommen sein.
  • Mindestens 80 % der beschäftigten FahrerInnen des Unternehmens müssen Angehörige von EWR-Staaten oder der Schweiz sein oder ihren Wohnsitz in Liechtenstein haben.
  • Mindestens 70 % der Schwerlastfahrzeuge des Unternehmens müssen der neuen EURO Kategorie entsprechen.
  • Nachweise über Transporte von 200’000 Tonnenkilometern oder 20 multilateralen Fahrten pro Semester, bei denen der Be- oder Entladeort in einem ITF-Mitgliedstaat liegt, in dem die EURO-Lizenz nicht gilt.

Der beantragte Bedarf ist ausreichend zu begründen und durch Belege, insbesondere Verträge, Auftragspapiere, Dispositionsunterlagen und CMR-Frachtbriefe, nachzuweisen.

Ausstellung von CEMT-Genehmigungen, Kosten

Ausgabestelle ist das Amt für Volkswirtschaft. Für die Ausgabe von Dokumenten im Zusammenhang mit den Genehmigungen werden folgende Gebühren erhoben:

  • je CEMT-Genehmigung: CHF 900.-
  • CEMT-Fahrtenberichtsheft: CHF 50.-
  • Fahrzeugbestätigung: CHF 10.-
  • Überprüfungsformular: CHF 10.-

Ansprechpersonen