eID.li für Webdienste von Unternehmen
Hinweis: Bei der "eID.li für Webdienste von Unternehmen" handelt es sich NICHT um eine "Unternehmens-eID"!
Antrag auf Zulassung
Private Unternehmen können die eID.li als Anmeldeverfahren für die Identifikation und Authentisierung von natürlichen Personen in ihrer Webseite verwenden. Dazu muss die Unternehmung einen Antrag beim Amt für Informatik stellen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen für die Zulassung gehört, dass sich das Domizil in Liechtenstein befindet oder das Unternehmen nach dem Token- und VT-Dienstleister-Gesetz TVTG in Liechtenstein registriert ist.
Antragsformular an das Amt für Informatik
Nutzungsbedingungen
Technische Integration
Die Verwendung der eID.li für Identifikation und Authentisierung erfordert eine technische Integration mit der eID.li-Schnittstelle der Landesverwaltung. Diese umfasst neben technischen Erläuterungen auch Vorgaben zur Gestaltung der Login-Seite. |
Kosten
Die administrative Zulassung und die technischen Konfiguration des eID-Systems für den Einsatz der eID.li durch das private Unternehmen sind kostenlos und es fallen weder Einrichtungs- noch Abonnementsgebühren an. |