bei Zuzug aus dem Ausland und Ummeldung im Inland
Zuzug
Jeder ausländische Staatsangehörige, der eine Zusicherung oder ein Visum für eine Bewilligung besitzt, die ihn zum Aufenthalt mit Wohnrecht in Liechtenstein mit oder ohne Erwerbstätigkeit berechtigt, hat sich binnen acht Tagen ab der Einreise persönlich bei der zuständigen Einwohnerkontrolle und anschliessend beim Ausländer- und Passamt anzumelden.
Ummeldung im Inland
Jeder ausländische Staatsangehörige mit Wohnrecht in Liechtenstein muss die Verlegung des Aufenthalts in eine andere Gemeinde des Landes oder eine Adressänderung innerhalb der Wohnsitzgemeinde binnen acht Tagen bei der zuständigen Einwohnerkontrolle melden.
Gesetze
EWR-Ausschuss - Kundmachung des Beschlusses Nr. 191/1999 des Gemeinsamen EWR-AusschussesAnsprechpersonen
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allgemeine Anfragen [email protected] +423 236 61 41