Medizinischer Masseur
Tätigkeitsbereich
Der Tätigkeitsbereich umfasst die Durchführung von Wasser-, Wärme-, Kälte- und Elektrotherapien sowie manuelle Massage.
Fachliche Eignung/Weiterbildung
Die fachliche Eignung besitzt, wer mit einem Fähigkeitsausweis den Abschluss einer mindestens zweijährigen Ausbildung an einer anerkannten Schule für medizinische Masseure nachweist und eine mindestens einjährige praktische Weiterbildung nachweisen kann. Die praktische Weiterbildung kann bei einer Einrichtung für physikalische Therapie, insbesondere einer Rheumaklinik, einem privaten Spezialarzt für physikalische Medizin, einem freiberuflich tätigen Physiotherapeuten oder einem medizinischen Masseur absolviert werden.
Besonderheiten
Diagnosestellung, Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln, die innere Massage von Unterleibsorganen ist untersagt.
Bewilligungsverfahren und -voraussetzungen
Gemäss Gesundheitsgesetz Art. 7 ff sowie Gesundheitsverordnung Art. 51 bis 53.
Gesetze
-
Gesundheitsgesetz
Externer Link
-
Gesundheitsverordnung (GesV)
Externer Link
- Diese Gesetzgebung bildet zugleich die liechtensteinische Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. NR. L 255 vom 30.09.2005, S. 22).
Ansprechpersonen
-
Wendula Matt [email protected] +423 236 7337