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Gesetzliche Grundlagen

Im Fürstentum Liechtenstein sind aufgrund des Zollvertrages mit der Schweiz aus dem Jahre 1923 im Lebensmittelbereich die schweizerischen Rechtserlasse mit wenigen Ausnahmen direkt anwendbar, liechtensteinische Rechtserlasse gibt es kaum.
Daher sind die gesetzlichen Grundlagen für die Lebensmittelkontrolle in Liechtenstein in den schweizerischen Rechtsvorschriften angesiedelt.
Allen voran stehen hier das Lebensmittelgesetz, welches die Kernaufgaben in seinem Zweckartikel definiert, und die entsprechenden Ausführungsverordnungen. 

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