Auslosung Aufenthaltsbewilligung (B)
Die Hälfte der zu erteilenden Aufenthaltsbewilligungen im Fürstentum Liechtenstein wird ausgelost. Insgesamt werden jährlich 28 Aufenthaltsbewilligungen für erwerbstätige EWR-Bürger und 8 Aufenthaltsbewilligungen für nichterwerbstätige EWR-Bürger verlost.
Das Auslosungsverfahren wird zweimal jährlich, jeweils im Frühling und im Herbst, durchgeführt.
Ein Auslosungsverfahren gliedert sich in eine Vor- und eine Schlussauslosung.
Zu den Teilnahmevoraussetzungen nach Art. 37 sowie Art. 38 PFZG zählen:
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EWR Staatsangehörigkeit (Schweizer Staatsangehörige und Angehörige des Vereinigten Königreichs können nicht an der Auslosung teilnehmen)
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fristgerechte Einreichung vollständig ausgefüllter Gesuchsformulare
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keine Mehrfachbewerbungen
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rechtzeitige Gebühreneinzahlung
Wird ein/e Bewerber/in bei der Vorauslosung gezogen und erbringt er/sie nach Aufforderung die entsprechenden weiteren Unterlagen, wie z.B. Passkopie, Nachweis der finanziellen Mittel etc., so nimmt er/sie nach Überprüfung der allgemeinen Voraussetzungen und der Ausschlussgründe nach Art. 38 PFZG an der Schlussauslosung teil.
Zur Schlussauslosung werden nicht Erwerbstätige zugelassen wenn sie die Voraussetzungennach Art. 22 Abs. 1 erfüllen.
Gründe für den Ausschluss von der Schlussauslosung:
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Falschangaben;
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Bestehen eines Einreiseverbots;
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Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der öffentlichen Gesundheit.
Schweizer Staatsangehörige können nicht an der Auslosung teilnehmen.
Für die Teilnahme an der Vorauslosung ist eine Gebühr von CHF 100.- und für die Teilnahme an der Schlussauslosung eine Gebühr von CHF 500.- zu entrichten.
Onlineschalter
Teilnahmeformular (Eingabefrist bis 31.08.2024)
Gesetze
EWR-Ausschuss - Kundmachung des Beschlusses Nr. 191/1999 des Gemeinsamen EWR-AusschussesAnsprechpersonen
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allgemeine Anfragen [email protected] +423 236 61 41