Steuerbefreiung
Steuerbefreiung für Fahrzeughalter mit einer Behinderung
Halter von Fahrzeugen, welche eine Behinderung haben, können beim Amt für Strassenverkehr um Steuerbefreiung für die Motorfahrzeugsteuern ansuchen. Das Gesuch ist in schriftlicher Form beim Amt für Strassenverkehr einzureichen. Folgene Voraussetzungen müssen gegeben sein, bzw. aus dem Gesuch hervorgehen:
- Angewiesenheit auf ein Fahrzeug (Begründung, weshalb der Gesuchsteller auf ein Fahrzeug angewiesen ist.
- Bestätigung über einen allfälligen Fahrzeugumbau durch die ausführende Stelle (sofern das Fahrzeug angepasst wurde/werden muss)
- Bestätigung des Arztes, dass die Benützung von öffentlichen Verkehrsmittelns nicht zugemutet werden kann.
- Bestätigung des Arztes, dass seiner Ansicht nach das sichere Führen eines Fahrzeuges auch mit der Behinderung gegeben ist (allenfalls mit Umbauten)
Das Amt für Strassenverkehr benötigt weiter die Daten des Fahrzeugs, welches von der Steuer befreit werden soll. Hat eine Person mehrere Fahrzeuge, kann nur ein Fahrzeug von der Steuer befreit werden.
Sollte das Amt für Strassenverkehr bedenken über die Fahreignung eines Gesuchstellers haben, behält sie sich das Recht vor, eine Kontrollfahrt, in Abstimmung mit dem Amt für Gesundheit, anzuordnen.