Tiertransporte
Bei Tiertransporten geht es einerseits um den Tierschutz, andererseits aber auch um die mögliche Verschleppung von Seuchen. Die Tierverkehrskontrolle ermöglicht es, Tiertransporte zurückzuverfolgen.
Auch die Sicherheit von Mensch und Tier spielt eine grosse Rolle. So muss beispielsweise an allen Transportmitteln für Klauentiere am Heck ein Abschlussgitter angebracht sein. Die Bestimmungen der Tierschutz-, der Tierseuchen- und der Strassenverkehrsgesetzgebung sind einzuhalten.
Der Transport von Pferden in die Nachbarländer zur Teilnahme an Sportanlässen, Trainings und anderen Veranstaltungen kann eine Herausforderung sein, da besonders in Italien und Frankreich solche Transporte des Öfteren als gewerbsmässig und damit bewilligungspflichtig eingestuft werden. Dies bringt viele Reiter in die Situation, dass sie im Ausland eine EU-Transportbewilligung inkl. Befähigungsnachweis und Fahrzeugzulassung vorlegen müssen.
Um sich in der Datenbank des BLV als Transportunternehmen registrieren lassen zu können, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass sie bezüglich der Durchführung von Pferdetransporten „fachkundig“ sind.
Um eine EU-Transportbewilligung Typ I zu erlangen, ist Folgendes notwendig:
- Absolvierung des Kurses „Fachkunde Pferdetransporte“ des Schweizerischen Viehhandelsverbandes (SVV)
- Behördliche Zulassung des Transportfahrzeuges - Folgender Eintrag im Fahrzeugausweis ist notwendig: Bei Ziff. 25 «Karosserie» muss «Pferdetransport» und fakultativ der Code 177 eingetragen werden.
- Einreichen Bewilligungsgesuch an das ALKVW
Für den gewerbsmässigen Transport von Tieren innerhalb der Schweiz benötigt man eine fachspezifische, berufsunabhängige Ausbildung (FBA) und muss sich regelmässig weiterbilden. Die ausbildende Organisation muss vom BLV anerkannt sein. Das Ziel der Ausbildung ist es, dass das Tiertransportpersonal schonend mit Tieren umgeht und für ihre fachgerechte Betreuung sorgt.
Beim gewerbsmässigen Transport von Heimtieren gibt es Vorgaben, die einzuhalten sind.
Jedoch sollten auch beim privaten Transport von Heimtieren folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Eine Transportbox muss so bemessen sein, dass das Tier in normaler Körperhaltung stehen, sitzen und ruhen kann.
- Das Tier muss auf langen Reisen regelmässig trinken bzw. fressen können.
- Je nach Tier müssen auch regelmässige Zwischenhalte eingeplant werden, damit es sich versäubern und bewegen kann.
Links
Onlineschalter
Bewilligungsgesuch Transportunternehmen: internationale Tiertransporte Typ 1 und Typ 2Gesetze
Ansprechpersonen
-
Meike Junkers [email protected] +423 236 7321