Gaststätten

Im Rahmen eines Baugesuchsverfahrens sind durch das Amt für Umwelt die Lärmimmissionen ausgehend von einer geplanten Gaststätte gemäss Art. 14 des Umweltschutzgesetztes (USG), LGBI. 2008.199 im Einzelfall zu beurteilen. Ebenso sind nach den Vorgaben der Luftreinhalteverordnung (LRV), LGBI. 2008 Nr. 245, lufthygienisch relevante Emissionen und geruchsbelastende Abluft möglichst nahe am Entstehungsort möglichst vollständig zu erfassen und so abzuleiten, dass keine übermässigen Immissionen entstehen. Eine Beurteilung erfolgt in einem ersten Schritt anhand des Formulars für Gaststätten, welcher vom Bauherr zusammen mit dem Baugesuch einzureichen ist. Das Gaststättenformular zur Beurteilung der Lärm- und Geruchsemissionen kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:

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