Paketzustelldienste
Alle Paketzustelldienstanbieter, die nach der direkt anwendbaren Verordnung (EU) 2018/644 über grenzüberschreitende Paketzustelldienste der Rechtshoheit Liechtensteins unterliegen, also die in Liechtenstein niedergelassen sind, haben ebenfalls grundlegenden Anforderungen zu erfüllen (vgl. Art. 7 PPG).
Dies gilt auch für Paketzustelldienstanbieter, die in einem Drittstaat niedergelassenen sind und die Paketzustelldienste in Liechtenstein erbringen.
Ansprechpersonen
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Severin Näscher [email protected] +423 236 6490
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Dr. Bianca Lins [email protected] +423 236 6485