Treuhandverhältnis
Eine Treuhänderschaft (Trust) liegt vor, wenn eine natürliche Person oder eine juristische Person (Treugeber/Treugeberin, Settlor) dem Treugeber/der Treugeberin (Trustee) ein Vermögen (Treugut, Trustvermögen) mit der Abrede zuwendet, dass der Treuhänder/die Treuhänderin das Treugut nach der vom Treugeber/Treugeberin aufgestellten Treusatzung (Trust Deed) im eigenen Namen als selbstständiger Rechtsträger für einen/eine oder mehrere Dritte (Begünstigte, Beneficiaries) mit Wirkung gegen jedermann verwalten oder verwenden soll.
Die Treuhänderschaft hat keine Rechtspersönlichkeit.
Jede Treuhänderschaft, die auf eine Dauer von mehr als zwölf Monaten begründet wird, ist innert zwölf Monaten entweder im Handelsregister einzutragen oder es muss innert derselben Frist eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift der Begründungsurkunde beim Amt für Justiz hinterlegt werden.
Gesetze
Das Amt für Justiz erstellt – abgesehen von der Hilfestellung anlässlich der Anmeldung – keine Urkunden bzw. Verträge.
Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer oder an die Liechtensteinische Treuhandkammer.