03. Juli 2024 - Eingeschränkte Verfügbarkeit ZSD

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, Aufgrund von Wartungsarbeiten sind die Onlinedienste der LLV am 03.07.2024 ab 19:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr nur eingeschränkt verfügbar. Wir danken für Ihr Verständnis Freundliche Grüsse Amt für Informatik

Touristen / Dienstleistungsempfänger (L)

Touristen und Dienstleistungsempfängern, die länger als drei Monate innerhalb von sechs Monaten in Liechtenstein anwesend sind, kann eine Kurzaufenthaltsbewilligung insgesamt bis zu einem Jahr erteilt werden. Visabestimmungen für Touristen bleiben vorbehalten.

Eine Kurzaufenthaltsbewilligung kann nur erteilt werden, wenn die notwendigen finanziellen Mittel für den Lebensunterhalt vorhanden sind, sodass keine Sozialhilfe in Anspruch genommen werden muss und ein umfassender Krankenversicherungsschutz nachgewiesen wird, der sämtliche Risiken in Liechtenstein abdeckt.

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