Konsularisches

Reisepass und Identitätskarte

Liechtensteinische Reisepässe und Identitätskarten können beim Ausländer- und Passamt in Vaduz und bei Schweizer Vertretungen im Ausland beantragt werden. Für Österreich und die Tschechische Republik ist das Regionale Konsular-Center der Schweiz in Wien zuständig (Regionales Konsularcenter Wien).

Weitere Informationen erhalten Sie vom Ausländer- und Passamt (APA), Städtle 38, FL-9490 Vaduz, Tel. +423 236 61 41 oder entnehmen Sie bitte folgenden Links:

Antragsstellung im Ausland - FL Reisepass mit Wohnsitz / Identitätskarte ausserhalb Liechtensteins

Antragsformular FL-Reisepass mit Wohnsitz / Identitätskarte ausserhalb Liechtensteins

Visa-Angelegenheiten

Vorschriften über die Einreise nach Liechtenstein

Die Schweiz und Liechtenstein verfügen in der Regel über dieselben Einreisevorschriften. Die Vorschriften über visumspflichtige Personen sind weitgehend übereinstimmend (Verordnung über das Einreise- und Visumsverfahren, VEV). Abweichende Regelungen aufgrund bilateraler oder multilateraler Abkommen bleiben vorbehalten.

Visumspflicht für die Einreise nach Liechtenstein

Visumspflichtige Personen können am Ort ihres Wohnsitzes im Ausland bei der Schweizer Vertretung einen Antrag auf ein Visum einreichen. Die Entscheidung über den Antrag liegt teils bei den Schweizer Behörden und teils beim Ausländer- und Passamt. Ob eine Visumspflicht besteht, kann im Internet unter www.sem.admin.ch oder im liechtensteinischen Landesgesetzblatt LGBl. 2008 Nr. 315 abgefragt werden.

Einreise in andere Länder

Sollten Sie sich hingegen für die Einreisebestimmungen anderer Länder interessieren, so wenden Sie sich bitte an ein Reisebüro oder an die jeweils zuständige Botschaft Ihres Ziellandes.

Aufenthalt in Liechtenstein

Auf der Website des Ausländer- und Passamts sind die verschiedenen Möglichkeiten beschrieben, in Liechtenstein zu wohnen bzw. zu arbeiten. Das Ausländer- und Passamt erteilt auch die entsprechenden Bewilligungen.

Anmeldung liechtensteinischer Staatsangehöriger im Ausland

Liechtensteinische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz länger als 12 Monate im Ausland haben, mögen sich bei der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung vor Ort anmelden, um zu gewährleisten, dass sie in Notsituationen konsularischen Schutz erhalten. Dort, wo Liechtenstein über keine eigene Vertretung verfügt, übernimmt die Schweiz aufgrund eines Abkommens von 1919 die Vertretung der liechtensteinischen Interessen. Ist die Schweiz in einem Land nicht vertreten, übernimmt die Vertretung Österreichs die Betreuung der liechtensteinischen Staatsangehörigen. Die liechtensteinischen Staatsangehörigen sollten bei der zuständigen Vertretung persönlich vorsprechen und sich mittels eines Reisepasses ausweisen. Falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, können die erforderlichen Formulare und Dokumente bei der zuständigen Vertretung telefonisch bestellt oder auf deren Internetseite bezogen werden. In Notsituationen wie bei Naturkatastrophen oder Terroranschlägen dient die Registrierung den offiziellen Stellen vor Ort der schnellen Kontaktaufnahme, der Suche nach vermissten Personen oder der Erteilung von rascher Hilfeleistung.

Anmeldeformular für liechtensteinische Staatsangehörige im Ausland (.pdf)