Rechtsgrundlagen und Konventionen
Die Denkmalpflege stützt sich bei ihrer Tätigkeit auf rechtliche und fachliche Grundlagen. Auf nationaler Ebene sind dies das Kulturgütergesetz (KGG) aus dem Jahre 2016 mit der zugehörigen Verordnung über die Ausrichtung von finanziellen Beiträgen nach dem Kulturgütergesetz (KGBV), das Baugesetz (BauG) samt Bauverordnung (BauV), sowie diverse planungsrechtliche und baupolizeiliche Bestimmungen.
Ehrenkodex
Die Denkmalpflege im Fürstentum Liechtenstein ist Mitglied von ICOMOS Suisse und der Konferenz der Schweizer Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger (KSD). Sie handelt nach den Maximen der Internationalen Charta über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Denkmalgebieten (Charta von Venedig) aus dem Jahre 1964 sowie den Leitsätzen zur Denkmalpflege der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege der Schweiz (EKD) von 2007.
Staatspolitische Aufgabe
Der Staat ist verantwortlich für das kulturelle Erbe. Die integrale Erhaltung und Pflege unseres vielschichtigen Kulturgutes und unserer Kulturlandschaft gehört demnach zu den wichtigsten und vordringlichsten Aufgaben des Staates. Die durch Liechtenstein ratifizierten europäischen Konventionen sind wichtige Erlasse für den integralen Erhalt, die Konservierung und den Schutz der historischen Baudenkmäler, Stätten, Baugruppen und der archäologischen Fundorte. Sie berücksichtigen die neuen wissenschaftlichen Forschungsergebnisse und Technologien. Darüberhinaus legen sie grosses Gewicht auf die Information der Öffentlichkeit und den zwischenstaatlichen Wissensaustausch. Die Übereinkommen entsprechen der Politik, welche das Fürstentum Liechtenstein in diesem Bereich verfolgt. Liechtenstein hat gemäss den obgenannten Vorgaben nicht nur für die Restaurierungs- und Unterhaltsmassnahmen, sondern auch für die wissenschaftliche Inventarisation und Dokumentation, für die kulturgüterschutzgerechte Archivierung der Foto-, Plan- und sonstigen Objektdokumente sowie für die Publikation der denkmalpflegerischen Fachschriften (Rechenschaftsberichte, Monographien, etc.) zu sorgen und Mittel bereitzustellen.
Hohe Baukultur
Die Bedeutung des Begriffs «Baukultur» geht weit über die rein architetkonische Eigenschaft hinaus und umfasst nebst der gebauten Umgebung sämtliche Aspekte der menschlichen Tätigkeit und unser aller Lebensbereiche. Und damit ist Baukultur nicht nur ein Thema für Behörden, Fachpersonen und Akteure von Planungs- und Bauprozessen, sondern betrifft die gesamte Gesellschaft in vielfältiger Weise. Insbesondere mit dem durch die Europäische Union 2018 ausgerufenen Europäischen Kulturerbejahr wurde die bedeutende Rolle des kulturellen Erbes in der Geschichte und Identiät eines jeden Landes wieder stärker präsent und Auslöser weiterer Dialoge.
Im Kulturerbejahr 2018 trafen sich die Kulturministerinnen und Kulturminister Europas auf Einladung des Schweizer Bundespräsidenten Alain Berset in Davos. Im Vorfeld des Jahrestreffens des World Economic Forum (WEF) verabschiedeten sie die Erklärung «Davos Declaration 2018 – Eine hohe Baukultur für Europa». Diese zeigt Wege auf, wie in Europa und auch in Liechtenstein eine hohe Baukultur politisch und strategisch verankert werden kann. Sie erinnert daran, dass Bauen Kultur ist und Raum für Kultur schafft.
Unter dem Titel «Gemeinwohl als gemeinsame Verantwortung» fand auf Einladung von Bundesrat Alain Berset die zweite Konferenz der europäischen Kulturministerinnen und -minister statt. Vom 14.–16. Januar 2023 diskutierten die Kulturministerinnen und -minister mit Akteuren der Privatwirtschaft, wie eine hohe Baukultur für Europa gemeinsam erreicht werden kann.
Die Konferenz von 2023 befasst sich mit der Rolle der Bau- und Immobilienbranche unter dem Gesichtspunkt der Baukultur als gemeinsame Verantwortung. Es werden Möglichkeiten einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen den Behörden, der Bevölkerung und der Bau- und Immobilienbranche durch ständigen Austausch und Vernetzung aufgezeigt. Ziel der Konferenz ist die Lancierung der Davos Baukultur Allianz 2023, in der Partner aus allen Sektoren vertreten sind.
Konventionen
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Haager Abkommen zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954 (LGBl. 1960, Nr. 17)
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Zweites Protokoll zum Haager Abkommen von 1954 vom 26. März 1999 (LGBl. 2017, Nr. 58)
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Internationale Charta von Venedig über die Erhaltung und Restaurierung von Kunstdenkmälern und Denkmalgebieten von 1964
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Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas vom 3. Oktober 1985 (Konvention von Granada; LGBl. 1988, Nr. 20)
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Europäisches Kulturabkommen vom 19. Dezember 1954 (LGBl. 1979, Nr. 38)
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