Baubewilligung - eBaugesuch
Mit der Service-Plattform eBaugesuchLI haben Sie die Möglichkeit, Ihre Baugesuche, Bauanzeigen und Bauanfragen digital einzureichen. Die elektronische Plattform begleitet Sie durch den gesamten Prozess des Baubewilligungsverfahrens. Von der Einreichung über die Entscheidungsfindung bis zur abschliessenden Baukontrolle des Bauprojekts. Über den Link eBaugesuchLI behalten Sie jederzeit den Überblick über den Status Ihres Genehmigungsverfahrens.
Der Zugang zur Service-Plattform eBaugesuchLI Bitte nutzen Sie Ihre eID (Digitale Identität) zur Anmeldung, um Ihre Identität eindeutig zu verifizieren. Sobald dies erfolgt ist, haben Sie die Möglichkeit, Architekten, Projektverfasser und andere Projektbeteiligte mit Zugriffsberechtigungen zu versehen, damit diese Ihnen das Baugesuch weiterbearbeiten können. Hier finden Sie den Link zu dem Erklärvideo elektronische Baugesuche der Bauverwaltung des Kantons Zürich.
Pflicht zur elektronischen Kommunikation gem. Art. 514, E-Government-Gesetz im Geschäftsverkehr zwischen Behörden und zwischen Behörden und Unternehmen erfolgt die Kommunikation elektronisch.
Baubewilligung gem. Art. 72 Baugesetz Der Neubau, Umbau und Abbruch von Ein- und Mehrfamilienhäusern und anderen Gebäuden, die Änderung der Nutzungsart oder Zweckbestimmung, Deponien, Terrainveränderung, Privatstrassen, Haustechnische Anlagen, etc. bedürfen einer Baubewilligung. Im Zuge des Baubewilligungsverfahrens wird das Verständigungs- und Einspracheverfahren auf der Grundlage von Art. 77 BauG durchgeführt.
Bauanzeige gem. Art. 73 Baugesetz Der Anzeigepflicht unterliegen die Errichtung, die Veränderung und der Abbruch von Klein-, Neben- und Anbauten, sofern diese grösser als 6 m² sind und eine Grundfläche von 25 m² nicht übersteigen. Neubauten dürfen höchstens 3.00 m hoch sein, Einfriedungen- und Stützmauern an öffentlichen Strassen oder die höher als 1.25 m sind, Solaranlagen, Renovationen und Sanierungen, etc.
Voranfragen Vorprojekte zur baurechtlichen Abklärung können ebenfalls über den Link eBaugesuchLI eingereicht werden.