Asyl

Die Liechtensteiner Asylpolitik orientiert sich an den Grundsätzen der Genfer Flüchtlingskonvention. In Liechtenstein besteht das Asylrecht aus dem Asylgesetz und der dazugehörenden Asylverordnung. Diese legt insbesondere die Zuständigkeit für die Durchführung eines Asylverfahrens innerhalb des Schengen Raums fest. Zudem gelten auch im Asylbereich für Liechtenstein die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen.

Liechtenstein ist zudem seit 19. Dezember 2011 assoziiertes Mitglied von Schengen und Dublin. Das Dubliner Übereinkommen, umgesetzt durch die Dublin-III-Verordnung, ist ein völkerrechtlicher Vertrag über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Dublin-Staat gestellten Asylantrages.

 

Aktuelles aufgrund der Lage in Syrien:

Die Bearbeitung von Asylgesuchen syrischer Staatsangehöriger wird aufgrund der jüngsten Entwicklungen in Syrien vorübergehend ausgesetzt. Diese Entscheidung erfolgt im Lichte des kürzlich vollzogenen Machtwechsels sowie der damit verbundenen Unsicherheiten über die politische und menschenrechtliche Lage im Land. Diese Entwicklungen werden genau beobachtet.

Die Aussetzung gilt insbesondere nicht für Fälle, bei denen aufgrund des sogenannten Dublin-Verfahrens ein anderer europäischer Staat für die Prüfung des Gesuchs zuständig ist und Personen dorthin weggewiesen werden.