Briefwahl
Die Briefwahl
Mit der Gesetzesrevision im Jahr 2004 wurde in Liechtenstein das allgemeine Briefwahlrecht eingeführt, welches bei der Landtagswahl 2005 erstmals zur Anwendung kam. Seither haben alle Stimmberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme entweder persönlich an der Urne oder brieflich abzugeben.
Organisation
Mit dem Versand des amtlichen Stimmmaterials erhalten die Stimmberechtigten alle für die briefliche Stimmabgabe notwendigen Unterlagen.
Vorgehen
Das Zustellkuvert, mit dem die Stimmbürger das Wahl- oder Abstimmungsmaterial erhalten, dient gleichzeitig als Zustellkuvert für die briefliche Stimmabgabe.
Wer brieflich stimmen möchte, legt den Stimmzettel in das Stimmkuvert und verschliesst dieses. Zudem unterschreibt er/sie die Erklärung auf der Rückseite der Stimmkarte, dass die Stimmabgabe ihrem/seinem Willen entspricht.
Stimmkuvert und Stimmkarte mit der unterzeichneten Erklärung werden mit demselben Fensterkuvert an die Gemeinde retourniert, mit dem das Abstimmungsmaterial zugestellt wurde.
Das Fensterkuvert kann anschliessend frankiert der Post übergeben oder bei der Gemeindekanzlei abgegeben werden. Die briefliche Stimmabgabe muss spätestens bis zur Öffnung des Wahl- und Abstimmungslokals am ersten Wahl- bzw. Abstimmungstag (Freitag) bei der Gemeinde eintreffen, bzw. abgegeben werden.
Zustellung ins Ausland
Die Gemeinde kann Stimmberechtigten die Stimmkarte und das amtliche Stimmmaterial auch ins Ausland zustellen. Voraussetzung dafür ist eine schriftliches Gesuch an die Wohnsitzgemeinde bis spätestens drei Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstag.
Dies gilt jedoch nur für vorübergehend im Ausland weilende Liechtensteiner. Um bei Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen, ist nach wie vor der ordentliche Wohnsitz in Liechtenstein erforderlich.
Weiterführende Informationen
Gesetz über die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten