UNO
Der Beitritt Liechtensteins zur UNO erfolgte am 18. September 1990 und die Akkreditierung beim Büro der Vereinten Nationen in Genf (UNOG) am 1. Oktober 1992. Genf ist der europäische Sitz der Vereinten Nationen und beherbergt zudem mehrere UNO-Sonderorganisationen. Zwei Drittel aller Aktivitäten des UNO-Systems finden in Genf statt, insbesondere in den Bereichen Gesundheit; Arbeitsrecht; Geistiges Eigentum; Menschenrechte; humanitäre Hilfe; Wirtschaft, Handel und Entwicklung; Abrüstung; Wissenschaft und Technologie sowie Forschung und Ausbildung. Pro Jahr werden rund 8'000 Sitzungen durchgeführt, was den Genfer UNO-Sitz zum geschäftigsten zwischenstaatlichen Konferenzzentrum der Welt macht. In Genf angesiedelte UNO-Sonderorganisationen sind die:
Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
Internationale Fernmeldeunion (ITU)
Weltorganisation für Meteorologie (WMO)
Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Internationale Arbeitsorganisation (ILO)
Für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte setzt sich das Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) ein. Auf zwischenstaatlicher Ebene befasst sich der Menschenrechtsrat (HRC) mit dem internationalen Menschenrechtsschutz. Ebenfalls in Genf tagen die Expertenausschüsse, welche die Einhaltung internationaler Menschenrechtsabkommen überwachen, indem sie Empfehlungen und Stellungnahmen zur nationalen Umsetzung der Abkommen erarbeiten. Es gibt derzeit neun solche Expertenausschüsse. Liechtenstein ist Vertragsstaat von sechs dieser Abkommen. Ende Januar 2013 fand das erste Länderexamen Liechtenstein im Rahmen des „Universal Periodic Review“ statt, gefolgt vom zweiten Länderexamen in Januar 2018. Das nächste Länderexamen findet im Januar 2023 statt.
Die Aktivitäten der Ständigen Mission im Zusammenhang mit der UNO konzentrieren sich schwerpunktmässig auf die Arbeiten des Menschenrechtsrates, des Hochkommissariats für Menschenrechte und des Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR). Auch die Tätigkeit des UNO-Büros für die Koordination der humanitären Angelegenheiten (OCHA) wird verfolgt. Zu den humanitären Akteuren in Genf zählt ausserdem das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), welches der wichtigste Partner der liechtensteinischen humanitären Hilfe ist. Schliesslich betreut die Mission die Teilnahme an verschiedenen Vertragsstaatentreffen im Abrüstungsbereich.
In diesem Zusammenhang erwähnenswert sind folgende Abrüstungsverträge, bei denen Liechtenstein Vertragsstaat ist:
- Übereinkommen vom 18. September 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Anti-Personenminen und über deren Vernichtung
- Übereinkommen vom 10. April 1972 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen;
- Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können;
- Protokoll vom 3. Mai 1996 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen
- Protokoll vom 13. Oktober 1995 über Blendlaserwaffe
- Protokoll vom 28. November 2003 über explosive Kriegsmunitionsrückstände.