Nachdruck einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe Gesetz
Ein Nachdruck der BWBG-Bewilligung kann beim Amt für Volkswirtschaft gegen eine Gebühr von CHF 50.- angesucht werden.
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Nachdruck oder Löschung einer BWBG-BewilligungExterner Link
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Karin Hohenegger [email protected] +423 236 68 74