Konsultation zur Aufhebung der Verpflichtung für den Betrieb von öffentlichen Münz- und Kartentelefonen (Publifone)

Die Telecom Liechtenstein AG ist die Erbringerin des flächendeckenden Universaldiensts im Bereich der elektronischen Kommunikation im Fürstentum Liechtenstein. Dieser Grundversorgungsauftrag wurde von der Regierung im Jahre 2009 erteilt und endet am 28. Februar 2019.

Der Universaldienst sieht unter anderem vor, dass eine ausreichende Anzahl von öffentlichen Sprechstellen (Publifone) in den Gemeinden bereitgestellt wird.

Die Telecom Liechtenstein AG hat beim Amt für Kommunikation einen Antrag auf Aufhebung der Verpflichtung für den Betrieb der oben genannten Münz- und Kartentelefone eingebracht. Gewünschter Zeitpunkt für die Ausserbetriebnahme: Ende April 2017.

Das Amt für Kommunikation (AK) als zuständige Aufsichtsbehörde wird diesen Antrag überprüfen und der Regierung eine Empfehlung unterbreiten. Zu diesem Zweck führt das AK eine öffentliche Konsultation durch. Gemäss Art. 46 des Kommunikationsgesetzes (KomG) haben betroffene Interessenten und die Allgemeinheit die Möglichkeit, im Rahmen der Konsultation eine Stellungnahme abzugeben. Sollte Ihrerseits Interesse daran bestehen, sehen wir Ihrer Eingabe gerne entgegen.

Wir ersuchen Sie, Ihre Stellungnahme unter Bezugnahme auf die konkrete Konsultation (Konsultation zur Aufhebung der Verpflichtung für den Betrieb von öffentlichen Münz- und Kartentelefonen (Publifone)) schriftlich an das

Amt für Kommunikation
Äulestrasse 51
Postfach 684
9490 Vaduz

zu richten oder eine eingescannte Version per E-Mail an [email protected] zu senden.

Als Endtermin für allfällige Stellungnahmen wurde der 31. Januar 2017 festgesetzt.

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Stellungnahmen, die im Rahmen der Konsultation eingebracht werden, auf unserer Internetseite veröffentlicht werden. Sollte Ihre Stellungnahme Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse enthalten, ersuchen wir Sie, zusätzlich eine veröffentlichungsfähige Version, in der Sie die entsprechenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ausgeschwärzt haben, einzureichen.

Das Konsultationsdokument mit weitergehenden Informationen finden Sie hier.

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