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Aufnahme des Verkündungsgesuchs

Wenn alle erforderlichen Dokumente vollständig und im Original vorliegen, kann das Brautpaar beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt einen Termin für die Aufnahme des Verkündungsgesuchs vereinbaren. Das Brautpaar bestätigt mit der Unterschrift des Verkündungsgesuchs alle Angaben. Danach wird das Eheversprechen öffentlich verkündet (14-tägiger Aushang erfolgt beim liechtensteinischen Wohnort sowie beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt in Vaduz).

Einsprüche gegen den Abschluss der Ehe, welche sich auf Eheunfähigkeit des Brautpaars oder auf ein gesetzliches Ehehindernis stützen, sind binnen 14 Tagen, vom Tage der gegenwärtigen Verkündung an gerechnet, beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt schriftlich einzureichen.

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