Familienname des Kindes
Kinder miteinander verheirateter Eltern führen den gemeinsamen Familiennamen der Eltern.
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so erhält das Kind bei der Geburt den Namen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt führt. Führt die Mutter einen Doppelnamen, so muss beim Zivilstandsamt eine entsprechende Erklärung unterzeichnet werden, welchen dieser beiden Namen die Mutter Ihrem neugeborenen Kind geben möchte.
Ansprechpersonen
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Zivilstandsamt [email protected] +423 236 6929