Datenschutzhinweis

Nachfolgend informieren wir, die Fachstelle öffentliches Auftragswesen (FAW) als verantwortliche Stelle, Sie gemäss Art. 13 und Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Art und Weise und die Hintergründe der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit unseren Tätigkeiten. Die folgenden Hinweise gelten gleichermassen für Bewerber, Offertsteller, Auftragnehmer und Auftraggeber sowie weitere, von der Datenverarbeitung betroffene Personen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat vornehmlich den Zweck, den gesetzliche Auftrag zu erfüllen, der uns obliegt. Dieser umfasst die allgemeine Beratung und Aufsicht betreffend die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sowie von Wettbewerben und von Bau- und Dienstleistungskonzessionen

Vornehmlich üben wir folgende verarbeitende Tätigkeiten aus:

  • Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Bewerber, Offertsteller, Auftragnehmer und Auftraggeber;
  • Erarbeitung von Strategien, Konzepten, Massnahmen und Instrumenten für eine optimale Umsetzung und Weiterentwicklung des Sachbereiches öffentliches Auftragswesen;
  • Erstellung und Auswertung der Statistik der öffentlichen Auftragsvergaben;
  • Aufsicht und Kontrolle über das gesamte Auftragswesen und Gewährleistung eines rechtskonformen Vollzuges des öffentlichen Auftragswesens;
  • Berichterstattung an die Regierung bei festgestellten Verstössen. Erarbeitung von Regierungsbeschlüssen, Stellungnahmen und Behandlung von Beschwerden;
  • Erstellung des Logins für Auftraggeber für das eVergabeportal (evergabe.llv.li).

Die Rechtsgrundlagen für die verarbeitenden Tätigkeiten sind in den Artikeln 12, 13, 50, 52 und 67 des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen (ÖAWG), in den Artikeln 14a, 17, 34a, 50, 50a und 51 der Verordnung über das Öffentliche Auftragswesen (ÖAWV), in den Artikeln 26, 27, 65, 67 und 82 des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren (ÖAWSG), in den Artikeln 16, 21, 37, 45, 45a und 46 der Verordnung über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren (ÖAWSV) sowie im Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden (E-GovG) geregelt und gelten in Verbindung mit Art. 4 Datenschutzgesetz (DSG) und Art. 6 Abs. 1 Bst. e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Werden die personenbezogenen Daten nicht auf Basis des öffentlichen Auftrags verarbeitet, kommt im Einzelfall als Rechtsgrundlage ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Bst. a) DSGVO in Betracht. Ein Beispiel für eine solche Einwilligung ist das Abonnieren des Newsletters.

Folgende personenbezogene Daten werden bei der Ausübung unserer Tätigkeiten im Rahmen der Vergabeverfahren erhoben, erfasst und weiterverarbeitet:

  • Name, Vorname Kontaktperson;
  • Adressangaben und weitere Kontaktdaten, wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
  • Name des Unternehmens oder der Arbeitsgemeinschaft;
  • Unter Umständen:
    • Daten zum Geschäftssitz im EWR/WTO-Raum;
    • Daten zu Versicherungen;
    • Daten zur Unbedenklichkeit (AHV, ALV, IV, SUVA, BVG, Staats- und Gemeindesteuern, Gesamt- oder       Normalarbeitsverträge, Lohngleichheit, Insolvenzverfahren und kriminelle Vereinigung);
    • Daten zum Personal;
    • Daten zu Referenzen inkl. Kontaktdaten der Ansprechpersonen;
    • Weitere Daten zur Eignungsprüfung;
    • Daten zu den Zuschlagskriterien;
    • Einsicht in das Vergabeportal (vergabeportal.li) bzw. eVergabeportal (evergabe.llv.li) sowie allen vom       Unternehmer eingegebenen Daten, sofern diese der Fachstelle öffentliches Auftragswesen von den       Auftraggebern zur Verfügung gestellt werden.

Die Fachstelle öffentliches Auftragswesen erstellt unter anderem Vorlagen für die Ausschreibungsunterlagen, welche den Auftraggebern als Hilfe dienen sollen. Die Fachstelle ist nicht Empfänger der Bewerbungen und Offerten der Unternehmen.

Sofern die Daten nicht bei Ihnen persönlich erhoben werden, stammen die Angaben zu den personenbezogenen Daten aus folgender Quelle: Öffentliche Auftraggeber, wie beispielsweise das Land Liechtenstein, die Gemeinden, Einrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts sowie den Auftraggebern in den Sektoren. Die Auftraggeber sind auf der Homepage der Fachstelle öffentliches Auftragswesen (faw.llv.li) aufgeführt. Amt für Statistik für die Liste von KMU‘s zwecks Erstellung des Überwachungsberichtes für die EFTA-Überwachungsbehörde.

Die Speicherdauer der Datenverarbeitung richtet sich nach spezialgesetzlichen Vorgaben zu den Aufbewahrungsfristen bzw. dem Archivgesetz. Ist der Zweck der Datenverarbeitung erreicht und stehen der Vernichtung Ihrer Daten keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegen, werden die personenbezogenen Daten grundsätzlich dem jeweiligen Löschkonzept zugeführt. Das Löschkonzept sieht unter anderem wie folgt aus:

Die endgültige Löschung erfolgt nach Ablauf der vorgegebenen gesetzlichen Aufbewahrungspflicht, d.h. nach drei Jahren.

Weitere Informationen zum Datenschutz sowie insbesondere zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Webseite der Liechtensteinischen Landesverwaltung.