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- Deutsch als Zweitsprache
- Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache
- Spezielle Förderung
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- Massnahmen bei Sinnesbeeinträchtigungen
- Schulsozialarbeit
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Berufsausbildung
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- Berufliche Grundbildung mit Berufsattest BA
- Berufliche Grundbildung mit Fähigkeitszeugnis FZ
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- Laufbahnberatung für Erwachsene
- Studienberatung
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- Arbeitsräume und Umgebungsfaktoren
- Arbeitssicherheit mit System
- Druckgeräte
- Gesetzliche Grundlagen
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- Plangenehmigung für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Umgestaltung von Arbeitsstätten/Betriebsbewilligung
- Psychosoziale Risiken
- Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden
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- Baustellenkoordination
- Lohngleichheit
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Arbeitssicherheit
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Handelsregister
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- Anstalt
- Aktiengesellschaft
- Besondere Rechtsformen
- Einzelfirma
- Europäische Gesellschaft
- Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
- Genossenschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Kollektiv- bzw. Offene Gesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Registriertes Treuunternehmen
- Stiftung
- Treuhandverhältnis
- Verein
- Firmen- bzw. Namensabklärung
- Firmenindex / Handelsregisterauszug
- Hinterlegung im Handelsregister
- Vorprüfungen
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Eintragungen
- Wohnsitz in Liechtenstein ohne Erwerbstätigkeit
- Wohnsitz in Liechtenstein zur Erwerbstätigkeit
- Versicherung
- Gefahrgutbeauftragter
- Gastwirteprüfung
- Öffentliches Arbeitsrecht
- Steuern
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Bauen & Wohnen
- Bauvorhaben
- Baubewilligung - eBaugesuch
- Bewilligung Verkehrsanlagen
- Chancengleichheit
- Energie / Energiefachstelle
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Grundstück und Eigentum
- Amtliche Schätzungen
- Bauhandwerkerpfandrecht
- Begründung von Stockwerkeigentum
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- Grundbuchauszüge
- Grundpfandrechte
- Erbvorbezug
- Kauf
- Tausch
- Schenkung
- Parzellenteilungen und -vereinigungen
- Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte
- Amtliche Vermessung (AV)
- Geodatenportal
- ÖREB-Kataster
- Förderung von Kauf oder Renovation künftigen Wohneigentums
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Grundverkehr
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Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
- Inländisches Wohnbedürfnis
- Erholungsbedürfnis
- Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes
- Überbauung
- Sozialer Wohnungsbau
- Zur landwirtschaftlichen Nutzung vorbehaltener Boden
- Tausch mit gleichwertigem Grundstück
- Erwerb von Angehörigen
- Erwerb im Rahmen einer Verlassenschaft
- Erwerb im Wege einer Zwangsversteigerung
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Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
- Wohnen/Zuzug/Ummeldung
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Mobilität, Reisen & Ausland
- Administrative Massnahmen (ADMAS)
- Auslandsaufenthalt
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- Fahrzeugführer mit Behinderung
- Frequenzen und Anlagen
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Führerschein
- Mein Weg zum Führerausweis
- e-Führerschein
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Tierhaltung
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- Registrierung von Tieren und Tierhaltungen
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- Korrekter Umgang mit Tieren, Tierschutz
- Tierschutzmeldung an das ALKVW
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- Import und Export von Tieren
- Entsorgung Tierkörper
- Tierschutzbeauftragter
- Lebensmittel, Verbraucher(schutz), Konsumenten(schutz)
- Sport
- Umweltbelastung
- Notfall & Katastrophenfall
- Sterbefall & Nachlass
Visum
Vorschriften über die Einreise nach Liechtenstein
Die Schweiz und Liechtenstein verfügen in der Regel über dieselben Einreisevorschriften. Die Vorschriften über visumspflichtige Personen sind weitgehend übereinstimmend (siehe Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung). Abweichende Regelungen aufgrund bilateraler oder multilateraler Abkommen bleiben vorbehalten.
Visumspflicht für die Einreise nach Liechtenstein
Visumspflichtige Personen können am Ort ihres Wohnsitzes im Ausland bei der Schweizer Vertretung einen Antrag auf ein Visum einreichen. Die Entscheidung über den Antrag liegt teils bei den Schweizer Behörden und teils beim Ausländer- und Passamt. Ob eine Visumspflicht besteht, kann im Internet unter www.sem.admin.ch oder Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung abgefragt werden.
In folgenden Ländern resp. Standorten ist nicht die Schweizer Vertretung für die Ausstellung eines Visums für Liechtenstein zuständig:
Land: | Standort: | Vertretung durch: | Zuständigkeitsbereich: |
Albanien | Tirana | Österreich | |
Australien
Bulgarien |
Canberra
Sofia |
Österreich
Österreich |
Adelaide Brisbane Canberra Melbourne Perth Sydney Gilt für Anträge in oben genannten Städten, die über externen Dienstleistungserbringer dort gestellt werden |
China | Chongqing | Ungarn | |
Indien
|
Neu Delhi
|
Österreich
|
Thimpu (Bhutan) für Anträge, die über externen Dienstleistungserbringer dort gestellt werden. |
Irland Kroatien |
Dublin Zagreb |
Österreich Österreich |
|
Malaysia | Kuala Lumpur | Österreich | |
Mazedonien Moldawien |
Skopje Chisinau |
Österreich Ungarn |
|
USA | Chicago | Litauen | Illinois |
Indiana | |||
Iowa | |||
Kansas | |||
Michigan | |||
Minnessota | |||
Missouri | |||
Nebraska | |||
North Dakota | |||
South Dakota | |||
Ohio | |||
Weissrussland Zypern |
Minsk Nikosia |
Ungarn Österreich |
Einreise in andere Länder
Sollten Sie sich hingegen für die Einreisebestimmungen anderer Länder interessieren, so wenden Sie sich bitte an ein Reisebüro oder an die jeweils zuständige Botschaft Ihres Ziellandes.
Gesetze
EWR-Ausschuss - Kundmachung des Beschlusses Nr. 191/1999 des Gemeinsamen EWR-AusschussesAnsprechpersonen
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Visa Anfragen visa.apa@llv.li +423 236 61 41