Visum

Vorschriften über die Einreise nach Liechtenstein

Die Schweiz und Liechtenstein verfügen in der Regel über dieselben Einreisevorschriften. Die Vorschriften über visumspflichtige Personen sind weitgehend übereinstimmend (siehe Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung). Abweichende Regelungen aufgrund bilateraler oder multilateraler Abkommen bleiben vorbehalten.

Visumspflicht für die Einreise nach Liechtenstein

Visumspflichtige Personen können am Ort ihres Wohnsitzes im Ausland bei der Schweizer Vertretung einen Antrag auf ein Visum einreichen. Die Entscheidung über den Antrag liegt teils bei den Schweizer Behörden und teils beim Ausländer- und Passamt. Ob eine Visumspflicht besteht, kann im Internet unter www.sem.admin.ch oder Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung abgefragt werden.

In folgenden Ländern resp. Standorten ist nicht die Schweizer Vertretung für die Ausstellung eines Visums für Liechtenstein zuständig:

 

Land: Standort:  Vertretung durch: Zuständigkeitsbereich:
Albanien Tirana Österreich  

Australien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bulgarien

Canberra

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sofia

Österreich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Österreich

Adelaide

Brisbane

Canberra

Melbourne

Perth

Sydney

Gilt für Anträge in oben genannten Städten, die über externen Dienstleistungserbringer dort gestellt werden

China Chongqing  Ungarn     

Indien

 

 

 

Neu Delhi

 

 

 

Österreich

 

 

 

Thimpu (Bhutan) für Anträge, die über externen Dienstleistungserbringer dort gestellt werden.

Irland

Kroatien

Dublin

Zagreb

Österreich

Österreich

 
Malaysia Kuala Lumpur Österreich  

Mazedonien

Moldawien

Skopje

Chisinau

Österreich

Ungarn

 
USA Chicago Litauen Illinois
      Indiana
      Iowa
      Kansas
      Michigan
      Minnessota
      Missouri
      Nebraska
      North Dakota
      South Dakota
      Ohio

Weissrussland

Zypern

Minsk

Nikosia

Ungarn

Österreich

 

Einreise in andere Länder

Sollten Sie sich hingegen für die Einreisebestimmungen anderer Länder interessieren, so wenden Sie sich bitte an ein Reisebüro oder an die jeweils zuständige Botschaft Ihres Ziellandes.

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