Informationsaustausch auf Ersuchen
Unter dem Informationsaustausch auf Ersuchen (Exchange of Information on Request; EOIR) können zuständige ausländische Behörden auf Basis von internationalen Abkommen Amtshilfeersuchen an die Steuerverwaltung stellen. Die Steuerverwaltung beschafft sodann die erforderlichen Informationen und übermittelt diese nach Durchführung eines inländischen Verfahrens an die ersuchende ausländische Behörde. Der steuerliche Informationsaustausch auf Ersuchen wird nach den geltenden Standards der OECD und des Global Forums on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes durchgeführt.
Weitere Informationen können Sie den Abkommen und den gesetzlichen Grundlagen entnehmen.
Abkommen und gesetzliche Grundlagen
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Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (MAK) (Deutsche Version)
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Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (MAK) (Englische Version)
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AIA-Abkommen Liechtenstein-EU (Deutsche Version)
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AIA-Abkommen Liechtenstein-EU (Englische Version)
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Übersicht aller Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und Steuerabkommen über den Informationsaustausch (Deutsche Version)
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Übersicht aller Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und Steuerabkommen über den Informationsaustausch (Englische Version)
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Steueramtshilfegesetz
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Steueramtshilfegesetz (Englische Übersetzung)
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Steueramtshilfegesetz-UK
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Steueramtshilfegesetz-USA
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