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Entscheidungen
- 16.09.2024: Entscheidung zur Untersagung der Tätigkeit der iMetrik Global (Europe) AG
- 28.05.2024: Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- 15.02.2024: Verfügung zum Widerruf der Zuteilung von Nutzungsrechten an Identifikationsmitteln (Adressen)
- 24.10.2023: Zugang zum Teilnehmeranschluss
- 27.02.2023: Verfügung auf vorläufige Zuteilung von Frequenzen in Bezug auf die 3ECOM-1 und 3ECOM-3 Filings des Fürstentums Liechtenstein bei der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) sowie Genehmigung des Frequenznutzungsvertrags zwischen Rivada AG und Rivada Space Networks GmbH
- 27.02.2023: Verfügung zum Widerruf der vorläufigen Frequenzzuteilung zugunsten der Trion Space AG
- 07.12.2022: Frequenzzuteilungen
- 28.10.2022: Zugang zum Telefonnetz
- 20.05.2022: Genehmigung eines Frequenznutzungsvertrages
- 04.10.2021: Verbindungsaufbau in Festnetzen
- 04.03.2021: Verfügung zur Anpassung der vorläufigen Frequenzzuteilungsverfügung
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Mobilfunknetzen
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Festnetzen
- 02.08.2018: Entscheidung bzgl. der Einführung der Rufnummernportabilität
- 08.01.2018: Vorläufige Frequenzzuteilung
- Höchstgerichtliche Rechtsprechung
- Archiv / alte Entscheidungen
- Frequenzen und Anlagen
- Geschäftsstelle der Medienkommission
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- Aktualisierung Mustervorlage RIO
- Marktanalyse Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- Marktanalyse Teilnehmeranschluss
- Marktanalyse Zugang zum Telefonnetz
- Marktanalyse Festnetz-Originierung
- Marktanteile-Statistik
- Mustervorlage RIO
- Marktanalysen Mobilterminierung und Festnetzterminierung
- Festnetz-Entgelte (M1) der Telecom Liechtenstein AG
- Universaldienst im Bereich der Festnetztelefonie
- Grundlagen und Planung Marktanalyse 2019+
- Vorleistungsangebot \„Zugang zum öffentlichen Telefonnetz über VoIP“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Roundtable Nummernportabiliät am 29.11.2017
- Kostenrechnungsmodell Telecom Liechtenstein AG
- Konsultation zur Aufhebung der Verpflichtung für den Betrieb von öffentlichen Münz- und Kartentelefonen (Publifone)
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„Bit-Stream-3“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„VoIP Whitelabel FL“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Verfügungsentwurfs betreffend Zugang zum HFC-Netz der Liechtensteinischen Kraftwerke
- Stellungnahmen betreffend die Standardangebote (TAL, KOL) & Entgelte
- Standardangebot Kernnetz
- Kostenrechnungsmodell LKW
- Stellungnahmen zum Standardangebot für physischen Netzzugang (M4)
- Verfügungsentwurf StdA Kollokation
- Verfügungsentwurf Entgelte LKW
- Verfügungsentwurf StdA TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - Kollokation
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL CATV
- Vorleistungsangebot für CPS (M1)
- Standardangebote Originierung und Terminierung (M2/M3)
- Implementierung einer CPS/CS-Verpflichtung für Connecta
- Standardangebot für Breitbandzugang (M5)
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Arbeitssicherheit
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- MAK Werte
- Plangenehmigung für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Umgestaltung von Arbeitsstätten/Betriebsbewilligung
- Psychosoziale Risiken
- Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden
- Sonderschutzbestimmungen
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- Geldspiel
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
- Meldepflichten
- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
- Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren, Bussen, Entsendesperre und Publikation
- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
- Kontaktstellen
- Sanktionsliste gemäss Art. 7 Abs. 4 EntsG
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GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
- GDL-Erbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs
- GDL-Erbringung von Architekten, Bauleitern und Ingenieuren im Bauwesen
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
-
Entsendung von Arbeitnehmern
- Immaterialgüterrecht (Markeneintragung, Urheberrecht)
- Konsumentenschutz
- Öffentliches Arbeitsrecht
- Standortförderung
- Verzugszinsen im Zahlungsverkehr
- Warenverkehr
- Wettbewerbsrecht
-
Wirtschaft, Gewerbe
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Neuerteilung Bewilligung eines Berufes gemäss Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Geschäftsführer Neubestellung
- Zusätzlicher Beruf für eine bestehende Bewilligung
- Nachdruck einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe Gesetz
- Löschung einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bauwesen
- Bauwesen-Berufe-Register
- Dolmetscherbewilligungen
- Gastwirteprüfung
- Gewerbeausübung mit Niederlassung
- Güter- und Personentransport
- Hausierbewilligungen
- Kreditvermittler - Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
- Internationale Gewerbelegitimationskarte
- Pauschalreise
- Private Arbeitsvermittler/Personalverleiher (AVG)
- Sonn- und Feiertagsruhe/Ladenschluss
-
Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Zentraler Unternehmensservice (EAP)
-
Ausländer- und Passamt
- Kontakt
- Information Ukraine
- Dienstleistungserbringung (GDL)
- Wohnsitz in Liechtenstein ohne Erwerbstätigkeit
- Wohnsitz in Liechtenstein zur Erwerbstätigkeit
- Erwerbstätigkeit ohne Wohnsitznahme
- Familiennachzug
- Daueraufenthalt und Niederlassung
- Verlängerung des Aufenthalts
- Beibehalt der Bewilligung
- Aufenthaltsausweise
- Dienstleistungen
- Reisepass
- Identitätskarte
- Schweizer Identitätskarte
- Diebstahl / Verlust eines Ausweisdokuments
- Asyl
- Integration
- Visum
- Wissenswertes
- Gesetze
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- Schengen/Dublin
- Projekte
- Beratungs- und Beschwerdestelle
- Datenschutzstelle
- Diplomatische Vertretungen
- Fachstelle Datenschutz
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Fachstelle Öffentliches Auftragswesen
- Kontakt
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Grundsätzliche Bestimmungen
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- Spezielle Bestimmungen für Auftraggeber im Bereich der Sektoren
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Schülerinnen und Schüler
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- Bildungsangebote nach der obligatorischen Schulzeit
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- Besuch einer Privatschule bzw. ausländischen Schule
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- Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache
- Spezielle Förderung
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- Heilpädagogische Früherziehung
- Massnahmen bei Sinnesbeeinträchtigungen
- Schulsozialarbeit
- Timeout Schule
- Schulische Familienberatung
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- Externe Stellungnahmen zu Vernehmlassungen
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Roaming
Unter "Roaming" (Englisch für „wandern“) versteht man die Verwendung einer SIM-Karte mit Liechtensteiner Rufnummer (+423) in ausländischen Mobilfunknetzen. Für diesen Zweck müssen die liechtensteinischen Mobilfunkbetreiber Roamingverträge mit den ausländischen Mobilfunkbetreibern abschliessen. Damit kann der Liechtensteiner Kunde im Ausland telefonieren, SMS versenden oder einen mobilen Internetzugang nutzen. Die Abrechnung der Verbindungen im Ausland (Roaming-Entgelte) erfolgt über den Liechtensteiner Mobilfunkanbieter je nach Tarif bzw. Abonnement.
Bitte beachten Sie bei der Nutzung von Mobilfunkdiensten im Ausland folgende Hinweise und Empfehlungen:
Telefonieren im Ausland
Es gibt hier prinzipiell zwei Fälle:
1) Sie rufen vom Ausland aus an – sogenanntes „aktives Roaming“:
Das Telefonat wird jeweils vom ausländischen Netzbetreiber aufgebaut und Ihrem liechtensteinischen Mobilfunkbetreiber in Rechnung gestellt. Sie bezahlen Ihrem liechtensteinischen Mobilfunkbetreiber die geführten Roaminggespräche.
2) Sie werden im Ausland angerufen – sogenanntes „passives Roaming“:
Im Gegensatz zum Inland können auch Kosten für passive Anrufe anfallen.
SMS im Ausland
Das Versenden von SMS im Ausland ist kostenpflichtig. Das reine Empfangen von SMS zieht keine weiteren Kosten nach sich.
Mobilbox (Voicemail) im Ausland
Bei Auslandsaufenthalten kann besonders die Rufumleitung zur Mobilbox sehr kostspielig sein. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Auslandsaufenthalt bei Ihrem Betreiber über die Einstellungsmöglichkeiten und Kosten der Mobilbox.
Mobile Datendienste im Ausland
Die Nutzung von mobilen Datendiensten ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR = EU + Liechtenstein, Norwegen und Island) verlangt besondere Vorsicht hinsichtlich der möglichen Kosten. Für die verbrauchten Dateneinheiten können in den Tarifbestimmungen der Mobilfunkbetreiber sehr hohe Entgelte vorgesehen sein, z.B. 10 Franken pro Megabyte. Ein allenfalls bestehendes monatlich inkludiertes Datenvolumen kann im EWR-Ausland nicht zur Anwendung kommen. Zudem können bestimmte Konfigurationen am Smartphone oder am Notebook, wie z.B. automatische Update-Dienste, auch im Hintergrund, unbemerkt hohe Roamingkosten verursachen. Vor einem Auslandsaufenthalt ist es daher ratsam, sich über die Roamingkosten zu erkundigen und die Konfigurationen am benutzten Endgerät zu überprüfen. Es bestehen oft auch alternative und günstigere Möglichkeiten, wie z.B. die Nutzung von WLAN im Hotel oder Internetcafés.
Tipps für das Roaming im Ausland
Erkundigen Sie sich vor Ihrem Auslandsaufenthalt bei Ihrem Betreiber über die Entgelte für Telefonate, SMS und Datendienste. Bei den meisten Anbietern ist das passive Roaming, also wenn man angerufen wird, günstiger als das Aktiv-Roaming.
Generelle Regeln, welche sich aus der EU-Roamingverordnung ergeben und weltweit gültig sind:
1. Datenroaming:
Jeder Betreiber muss eine Kostengrenze bei höchstens 50 Euro (exkl. Mehrwertsteuer) anbieten und garantieren – das entspricht ca. 60 Franken. Alternativ kann der Betreiber auch weitere Höchstgrenzen zur Auswahl stellen. Wenn dieses Limit eingestellt ist, darf der Betreiber ohne Zutun des Kunden nicht mehr als das gewählte Limit verrechnen. Nach Verbrauch von 80% des Höchstbetrages sowie bei Erreichen des Höchstbetrages muss der Kunde jeweils informiert werden. Die Information hat Angaben darüber zu enthalten, was der Kunde tun muss, um Datenroaming weiter nutzen zu können.
2. Roaming-Informations-SMS:
Der Betreiber muss dem Endkunden automatisch eine personalisierte Tarifinformation übermitteln, sobald dieser in ein anderes Land einreist. Diese Nachricht muss die Kosten für Anrufe, SMS und Datenroaming beinhalten. Diese Informations-SMS kann jederzeit kostenlos abbestellt oder auch wieder bestellt werden.
Diese beiden Regelungen gelten weltweit – ausgenommen ist Roaming auf Flugzeugen und Schiffen!
Roamingpartner und –tarife der liechtensteinischen Betreiber (für alle Kunden mit FL-Nummer +423 7x):
Ansprechpersonen
-
Thomas Wild Thomas.Wild@llv.li +423 236 64 82