Strahlenschutz

Liechtenstein ist auf Grundlage des aus dem Jahre 1923 stammenden Zollvertrages im Bereich des Strahlenschutzes eng mit der Schweiz verbunden. Im Dezember 2010 trat die Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Bundesrat betreffend die Zusammenarbeit im Bereich des Strahlenschutzes in Kraft. Link zu dieser Vereinbarung

Mit Notenaustausch abgeschlossen am 3./6. Juli 2018 wurden die Anlagen zur Vereinbarung das letzte Mal aktualisiert. Link zum Artikel zum Notenaustausch

Anlage 1 des Notenaustauschs listet die aktuell in Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften, Anlage 2 die für Aufsicht und Vollzug zuständigen Behörden.

Totalrevision der Verordnungen im Strahlenschutz

Die Strahlenschutzgesetzgebung schützt die Bevölkerung vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlung. Mit der Totalrevision der Verordnungen im Strahlenschutz hat die Schweiz die Gesetzgebung an die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die technischen Weiterentwicklungen und an internationale Richtlinien angepasst. Die entsprechenden Verordnungen sind am 1. Januar 2018 in Kraft getreten, und sind, aufgrund des oben erwähnten Notenaustauschs, in Liechtenstein anwendbar.

Weiterführende Informationen zur Revision finden Sie auf der Website www.strahlenschutzrecht.ch.

Ansprechperson