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Handelsregister (HR)
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Eintragungen
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Eintragungen
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Ausbildung von Lernenden
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Arbeitssicherheit
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Finanzierung & Förderung
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- Grundpfandrechte
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Warenverkehr & Dienstleistungen
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
- Meldepflichten
- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
- Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren, Bussen, Entsendesperre und Publikation
- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
- Kontaktstellen
- Sanktionsliste gemäss Art. 7 Abs. 4 EntsG
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GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
- GDL-Erbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs
- GDL-Erbringung von Architekten, Bauleitern und Ingenieuren im Bauwesen
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
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Entsendung von Arbeitnehmern
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- Verzugszinsen im Zahlungsverkehr
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Berichtspflichten & Bewilligungen
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Entsendung von Arbeitnehmern
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Wirtschaft, Gewerbe
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Neuerteilung Bewilligung eines Berufes gemäss Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Geschäftsführer Neubestellung
- Zusätzlicher Beruf für eine bestehende Bewilligung
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- Löschung einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bauwesen
- Bauwesen-Berufe-Register
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- Gastwirteprüfung
- Gewerbeausübung mit Niederlassung
- Güter- und Personentransport
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
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Branchen, Berufe & Verbände
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Gesundheitsberufe / Heilmittel
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- Hebamme
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- Medizinischer Masseur
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- Osteopath
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann
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- Psychologe
- Psychotherapeut
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- Ärzte Gesellschaften
- Gesundheitsberufe Gesellschaften
- Rechtsbehelfe/Rechtsmittel
- Vorübergehende oder gelegentliche grenzüberschreitende Berufsausübung in Liechtenstein
- Heilmittel
- Arzneimittel
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- Blut und Blutprodukte
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- Strahlenschutz
- Elektronisches Gesundheitsdossier
- Tierärzte und andere Tiergesundheitsberufe
- Meldung von Vorfällen mit Hunden
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Tierhaltung und Tierbetreuung
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- Bewilligungspflichtige Haltung von Tieren
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- Tiergesundheit und Tierseuchen
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- Tierschutzmeldung an das ALKVW
- Notschlachtung
- Entsorgung Tierkörper
- Tierschutzbeauftragter
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- Branchenverbände & Institutionen
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Gesundheitsberufe / Heilmittel
Anforderungen zum Schutz von Aktionären und Aktionärinnen
Allgemeine Informationen und Schwerpunkte
1. Allgemeines
Die neuen Art. 367 ff. PGR dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/828 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre und Aktionärinnen.
Adressaten der Richtlinie sind zum einen im EWR börsenkotierte Aktiengesellschaften und zum anderen Intermediäre und Stimmrechtsberater/innen, die bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien von börsenkotierten Gesellschaften erbringen, sowie institutionelle Anleger/innen und Vermögensverwalter/innen, die in Aktien investieren, die auf einem geregelten Markt gehandelt werden.
Die Richtlinie hat gemäss ihrem Titel die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre und Aktionärinnen zum Ziel. Dieses Ziel soll insbesondere durch Erhöhung von Transparenz und Einflussnahme der Aktionäre und Aktionärinnen auf Vorgänge in der Gesellschaft erreicht werden. Die Richtlinie hat dabei vier grosse Themenbereiche zum Inhalt:
- Die Identifizierung der Aktionäre und Aktionärinnen («Know your shareholder»);
- die Transparenz bei institutionellen Anlegern und Anlegerinnen, Vermögensverwaltern und Vermögensverwalterinnen und Stimmrechtsberatern und Stimmrechtsberaterinnen;
- die Abstimmungspflicht über die Vergütungspolitik und den Vergütungsbericht («Say on pay»); sowie
- die Transparenz bei Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen («Related party transactions»).
Die Umsetzung der Richtlinie erfolgte mittels Teilrevision des Aktienrechts im Personen- und Gesellschaftsrecht sowie einer Anpassung im Bankengesetz. Zudem erfolgte eine Anpassung der Verordnung zum Personen- und Gesellschaftsrecht.
2. Schwerpunkte der neuen Bestimmungen
Die neuen Bestimmungen enthalten im Wesentlichen Massnahmen in den folgenden vier Themenbereichen:
- Recht der Gesellschaft zur Identifizierung ihrer Aktionäre und Aktionärinnen sowie Ermöglichung einer direkten Kommunikation zwischen der Gesellschaft und ihren Aktionären und Aktionärinnen;
- gesteigerte Transparenzpflichten für institutionelle Anleger/innen, Vermögensverwalter/innen und Stimmrechtsberater/innen zur Ermöglichung von informierten Anlageentscheidungen;
- Recht der Aktionäre und Aktionärinnen auf Abstimmung in der Generalversammlung über die Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung;
- Transparenz von und Zustimmung der Generalversammlung zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen.
Um sicherzugehen, dass die neuen Vorschriften oder Massnahmen auch tatsächlich angewendet werden, sind Verstösse gegen diese Vorschriften mit Sanktionen zu ahnden.
Gesetze
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Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre
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Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 der Kommission vom 3. September 2018 zur Festlegung von Mindestanforderungen zur Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Identifizierung der Aktionäre, die Informationsübermittlung und die Erleichterung der Ausübung der Aktionärsrechte
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Gesetz vom 7. Mai 2021 über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts
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-
Gesetz vom 7. Mai 2021 über die Abänderung des Bankengesetzes
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-
Verordnung vom 30. November 2021 über die Abänderung der Verordnung zum Personen- und Gesellschaftsrecht
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