Gesetze

Lehrpersonalgesetz (LPersG)

Der Landtag hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 14. Juni 2024 die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes gemäss BuA Nr. 52/2024 in 2. Lesung beraten und verabschiedet. 

Das neue Gesetz, welches in Lehr- und schulisches Assistenzpersonalgesetz – kurz: Lehrpersonalgesetz (LPersG) - umbenannt wurde, tritt somit formal am 1. August 2024 in Kraft. 

Die Gesetzesänderungen betreffen vorwiegend die folgenden Bereiche: 

  1.  Geltungsbereich und Bezeichnung des Gesetzes
  2.  Unbefristete und befristete Dienstverträge
  3.  Gleichstellung der Lehrpersonen in PS und KG
  4.  Anstellungsverhältnisse beim Jobsharing
  5.  Delegationsnorm betreffend die Kompetenz zur Regelung der Lehrpersonalbeurteilung

Die Umsetzung einzelner Gesetzesanpassungen geschieht in vielen Bereichen schrittweise. Insbesondere die Arbeitsverträge des Lehr- und Assistenzpersonals werden sukzessive in unbefristete Verträge umgewandelt. Sowohl die Rechtsabteilung als auch die Abteilung «Support» des Schulamts arbeiten bereits mit Hochdruck an den Umsetzungen des Lehrpersonalgesetzes.  

 

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