Gesetze
Lehrpersonalgesetz (LPersG)
Der Landtag hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 14. Juni 2024 die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes gemäss BuA Nr. 52/2024 in 2. Lesung beraten und verabschiedet.
Das neue Gesetz, welches in Lehr- und schulisches Assistenzpersonalgesetz – kurz: Lehrpersonalgesetz (LPersG) - umbenannt wurde, tritt somit formal am 1. August 2024 in Kraft.
Die Gesetzesänderungen betreffen vorwiegend die folgenden Bereiche:
- Geltungsbereich und Bezeichnung des Gesetzes
- Unbefristete und befristete Dienstverträge
- Gleichstellung der Lehrpersonen in PS und KG
- Anstellungsverhältnisse beim Jobsharing
- Delegationsnorm betreffend die Kompetenz zur Regelung der Lehrpersonalbeurteilung
Die Umsetzung einzelner Gesetzesanpassungen geschieht in vielen Bereichen schrittweise. Insbesondere die Arbeitsverträge des Lehr- und Assistenzpersonals werden sukzessive in unbefristete Verträge umgewandelt. Sowohl die Rechtsabteilung als auch die Abteilung «Support» des Schulamts arbeiten bereits mit Hochdruck an den Umsetzungen des Lehrpersonalgesetzes.
Kontaktperson
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Robert Stecher [email protected] +423 236 67 54