Europäische Gesellschaft
Die Europäische Gesellschaft SE (Societas Europaea) ist eine supranationale Rechtsform für Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union tätig sind oder tätig werden wollen.
Bei der SE handelt es sich um eine juristische Person mit eigener Firma, deren im Voraus bestimmtes Kapital in Anteile zerlegt ist und für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet.
Die SE muss im Handelsregister eingetragen werden.
Merkblätter
Gesetze
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Beteiligung der Arbeitnehmer, ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft - Richtlinie EU
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Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR)
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SE-Beteiligungsgesetz; Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft - Gesetz
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SE-Gesetz; Statut der Europäischen Gesellschaft - Gesetz
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Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) - Verordnung EU
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Das Amt für Justiz erstellt – abgesehen von der Hilfestellung anlässlich der Anmeldung – keine Urkunden bzw. Verträge.
Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer oder an die Liechtensteinische Treuhandkammer.