Hausierbewilligungen

Allgemein

Wer ungerufen privaten Haushalten Waren zum Kauf oder zur Bestellung anbietet, benötigt eine Bewilligung des Amtes für Volkswirtschaft. Von der Bewilligungspflicht ausgenommen sind in Liechtenstein tätige und ansässige gemeinnützige oder ähnliche Vereinigungen, die keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen.

Voraussetzungen

Für Bewilligungen mit dem Handel von Waren im Umherziehen sind beim Amt für Volkswirtschaft mit dem Antragsformular die folgenden Dokumente einzureichen:

  • ID- oder Passkopie (das Dokument muss gültig sein)
  • Gültiger Ausweis für das Reisendengewerbe
  • Strafregisterauszug (im Original, nicht älter als 3 Monate)
  • einen aktuellen Wohnsitznachweis (nicht älter als ein Jahr)
  • aktueller Handelsregisterauszug (beglaubigt, nicht älter als 3 Monate), wenn der Gesuchsteller nicht selbstständig ist

Bewilligung

Die Bewilligung ist persönlich und unübertragbar. Die zum Handel zugelassenen Waren sind abschliessend aufgelistet. Sie ist stets mitzuführen und auf Verlangen den aufgesuchten Konsumenten sowie den Kontrollorganen des Landes und der Gemeinden vorzuweisen.

Die Gesuchstellung erfolgt mit dem Antragsformular für den Handel mit Waren im Umherziehen. und ist spätestens eine Woche vor Hausierbeginn bei dem Amt für Volkswirtschaft, Postfach 684, Vaduz, einzureichen.

Zeitliche Einschränkung

Der Handel mit Waren im Umherziehen ist untersagt

  • in der Zeit von 19.00 bis 8.00 Uhr; und
  • an Sonn- und Feiertagen.

Gebühren

Die Gebühren werden wie folgt berechnet:

  • Grundgebühr von CHF 50.- für die Ausstellung einer Ausweiskarte
  • Zusätzlich CHF 30.- pro Tag entsprechend der Gültigkeitsdauer der Ausweiskarte.

Vom Handel ausgeschlossene Waren

Alle Waren, deren Handel an eine besondere Bewilligung oder Konzession gebunden ist oder die im Interesse der öffentlichen Sicherheit, des Gesundheitsschutzes, des Jugendschutzes, des Konsumentenschutzes oder des Umweltschutzes einer besonderen Kontrolle unterliegen, sowie Tiere, dürfen nicht im Umherziehen oder ungerufen an private Haushalte zum Kauf oder zur Bestellung angeboten werden.

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