GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
Insbesondere in folgenden anderen Branchen werden der Marktzugang und die Ausübung der Tätigkeiten nicht vom Amt für Volkswirtschaft (AVW) überwacht. Entsprechend ist die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung (GDL) nicht gegenüber dem AVW, sondern gegenüber der zuständigen Stelle zu melden.
Finanzdienstleister (Banken, Versicherungen, Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften)
Finanzmarktaufsicht
Patentanwälte
Finanzmarktaufsicht
Rechtsanwälte
Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer
Gesundheitsberufe (Arzt, Ernährungsberater, Pflegefachmann/-frau, etc.)
Amt für Gesundheit
Mediatoren
Regierung
Tierärzte/-innen, Tierpflege-/ -betreuungsberufe
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen